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Landespolizei testet Body-Cams/Innenminister Lorenz Caffier: Kameras schrecken Gewalttäter ab und schützen Polizisten

ID: 1932031

(ots) -
Mit der Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes im April
dieses Jahres hat der Landesgesetzgeber mit dem §32a eine neue
Befugnis zum Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte, den
Body-Cams, ergänzt. Zum Schutz der Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamten oder von Dritten erhielt die Polizei die
Möglichkeit, an öffentlich zugänglichen Orten und unter bestimmten
Voraussetzungen Bild- und Tonaufzeichnungen in einem Zwischenspeicher
oder auf einem dauerhaften Speichermedium zu erheben. Unter engeren
Voraussetzungen wird auch ein offener Einsatz dieser Geräte in Wohn-
und Geschäftsräumen sowie auf einem befriedeten Besitztum zugelassen.

Zur Umsetzung der neuen Rechtsnorm hat sich die Landespolizei dazu
entschieden in einem Pilotverfahren verschiedene Modelle von
Body-Cams in mehreren Pilotdienststellen des Landes als
deeskalierendes und generalpräventives Einsatzmittel und als Mittel
zur Beweissicherung und Aufklärung von Straftaten zu erproben.
Nachdem durch die am 01.04.2018 eingerichtete Projektgruppe unter der
Leitung des Leiters des Polizeihauptreviers Anklam, Kriminalrat
Michael Kath, alle notwendigen Schritte vorbereitet wurden, beginnt
ab heute bis zum 15.02.2019 die praktische Erprobung durch die
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in den Polizeihauptrevieren
Anklam, Schwerin und Rostock-Reutershagen.

"Ich bin überzeugt, dass der Kameraeinsatz aufgrund der offenen
Aufzeichnung in vielen Fällen zur Deeskalation beitragen wird",
erklärt Innenminister Lorenz Caffier heute in Anklam und ergänzt:
"Leider geraten Polizistinnen und Polizisten selbst immer wieder ins
Visier von Gewalttätern und werden Opfer von Angriffen. Als
Innenminister werde ich mich damit nicht abfinden und diese physische
Gewalt gegen die Repräsentanten des Staates nicht akzeptieren."





Im Jahr 2017 wurden insgesamt 500 Widerstandsdelikte zum Nachteil
von Polizeibeamten in der Polizeilichen Kriminalstatistik
registriert. Darüber hinaus wurden außerdem insgesamt 109
Körperverletzungsdelikte registriert, in 34 Fällen davon handelte es
sich um eine gefährliche oder schwere Körperverletzung. Mit bereits
219 Widerstandsdelikten und 51 Körperverletzungsdelikten, davon 15 im
Bereich der schweren oder gefährlichen Körperverletzung im ersten
Halbjahr 2018 scheint sich der Trend der Vorjahre auch in diesem Jahr
fortzusetzen.

Im Rahmen des Pilotprojektes werden 3 Systeme von drei
verschiedenen Herstellern erprobt. Jede Pilotdienststelle wird mit
insgesamt 13 Testgeräten eines Typs ausgestattet. Nach einer
Erprobung von drei Monaten werden die Modelle unter den
Pilotdienststellen getauscht, so dass am Ende der Praktischen
Testphase jede Pilotdienststelle jedes Testmodell erproben konnte.
Ziel ist es, im Ergebnis des Probebetriebes und anhand der
Erfahrungsberichte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Polizeireviere zum einen zu überprüfen, inwieweit es durch die
abschreckende Wirkung von Body-Cams gar nicht erst zu eskalierenden
Situationen und damit zu Straftaten kommt und zum anderen Kriterien
hinsichtlich der technischen Anforderungen für eine möglicherweise
landesweite Anschaffung festzuschreiben.

Eine besondere Erkennbarkeit der Body-Cam führenden Beamten wird
einerseits durch Einsatzwesten gewährleistet, die mit Aufschriften
auf eine Video-Dokumentation hinweisen. Zum anderen erfolgt vor der
Aufzeichnung ein mündlicher Hinweis auf den Einsatz der Body-Cam.
Darüber hinaus ist je nach eingesetztem System die Aufnahmetätigkeit
anhand einer LED-Funktionsleuchte oder über einen Monitor auch für
das polizeiliche Gegenüber erkennbar.

Im Rahmen des anstehenden Pilotverfahrens wird ein besonderes
Augenmerk auch auf der Pre-Recording-Funktion liegen. Mit der
Pre-Recording-Funktion werden kontinuierlich Videobilder auf einem
sogenannten flüchtigen Speicher ablegt. Der Speicher verliert die
Daten automatisch nach Abschalten des Geräts, beim Überschreiben der
Daten nach 60 Sekunden oder durch stoppen des Pre-Recording. Sobald
die dauerhafte Aufnahmefunktion des Kamerasystems eingeschaltet wird,
werden die letzten 60 Sekunden auf die den internen Speicher kopiert
und in der Folge gespeichert.

"Die präventive Zielrichtung steht hier im Vordergrund", so
Projektleiter Michael Kath. "Denn ein potenzieller Störer, der damit
rechnen muss, dass selbst ein plötzlicher körperlicher Übergriff
aufgezeichnet wird, wird eher geneigt sein, von einer solchen
Handlung Abstand zu nehmen. Der Einsatz von Bodycams inklusive des
Pre-Recordings ist unter sehr engen rechtlichen Voraussetzungen auch
in Wohn- und Geschäftsräumen sowie auf befriedetem Besitztum
gestattet, zum Beispiel in Fällen häuslicher Gewalt."

Die Speicherfrist von getätigten Aufnahmen beträgt 14 Tage, sofern
die Aufnahmen nicht für laufende Straf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren, zur Geltendmachung von
öffentlich-rechtlichen Ansprüchen oder zum Schutz privater Rechte
länger benötigt werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und
Informationsfreiheit sowie die Personalvertretungen wurde von Beginn
an eng in das Pilotprojekt eingebunden.

Für die Anmietung der Testmodelle, den Kauf der Einsatzwesten
sowie der PC-Software und -Hardware investierte die Landespolizei im
Rahmen des Pilotprojektes bisher rund 21.300 Euro.

Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Pilotprojektes
hinsichtlich der Akzeptanz, der Wirkung und der Technik erfolgt in
Zusammenarbeit mit der Fachhochschule in Güstrow. Ein
Abschlussbericht ist Ende des ersten Quartals 2019 vorgesehen.

"Der Einsatz ist nur erlaubt, um die hochrangigen Rechtsgüter Leib
und Leben zu schützen. Das düstere Bild einer total kontrollierten
Gesellschaft - ganz nach George Orwells Buch "1984" wird es mit dem
Einsatz der Bodycams ganz sicher nicht geben, erklärt Innenminister
Caffier gegenüber Kritikern. "Indem wir die Beamten mit Body-Cams
ausstatten, schrecken wir Gewalttäter von Exzessen ab oder
dokumentieren diese wenigstens, um im Anschluss die Täter schnell zur
Verantwortung ziehen zu können."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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