Zoll prüft Gebäudereiniger
(ots) - Am 2. Juli prüften die
Zollbeamten der Finanzkontrollen Schwarzarbeit der Hauptzollämter
bundesweit das Reinigungsgewerbe. Auch im Bereich des Hauptzollamts
Lörrach wurde an den drei Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg
mit insgesamt 59 Bediensteten 36 Unternehmen und 227 Personen
kontrolliert. In 39 Fällen sehen sich die Beamten nun veranlasst, die
Beschäftigungsverhältnisse eingehender zu überprüfen: In 21 Fällen
ergaben sich Hinweise darauf, dass der Mindestlohn nicht korrekt
bezahlt wurde, in zehn weiteren Fällen könnten die Beiträge an die
Sozialversicherungsträger nicht in richtiger Höhe abgeführt sein.
Davon könnte es sich bei zwei Auftragsverhältnissen um eine
Scheinselbständigkeit handeln, ein ausländischer Arbeiter konnte im
Zeitpunkt der Prüfung die erforderliche Arbeitsgenehmigung nicht
vorweisen. In vier Fällen ergaben sich daneben Hinweise darauf, dass
Angestellte neben ihrem Lohn auch Leistungen der Sozialkassen
beziehen.
"Die Branche ist bundesweit von geringfügiger Beschäftigung
geprägt", so Ulrich Serve vom Hauptzollamt Lörrach, der den
großflächigen Einsatz verantwortlich leitete. "Verdachtslose
Prüfungen sind nicht nur dazu da, Verstöße von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern aufzudecken und Schaden von den
Sozialversicherungsträgern abzuwenden, sondern auch, um die
gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung zu senken und zu einem erhöhten Unrechtsbewusstsein in
der Bevölkerung beizutragen." Das Prüffeld der Zöllner erstreckt sich
u.a. auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie
auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Arbeitsbedingungen,
besonders in Bezug auf notwendige Arbeitsgenehmigungen oder den
Mindestlohn.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
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Datum: 11.07.2018 - 13:02 Uhr
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