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Die VBA - Eine Beschilderung die sinnvoll ist

ID: 1932585

(ots) -
Verkehrsbeeinflussungsanlage - Wer dieses Wort beim nächsten
Galgenmännchenspiel verwendet hat sicher gute Chancen als Gewinner
hervor zu gehen. VBA lautet die Abkürzung dieser technischen
Einrichtung, die in Mittelhessen in großer Vielzahl auf den
Autobahnen vorzufinden ist. Über Sinn und Unsinn lässt sich nicht
streiten - wenn man die Hintergründe kennt.

*

Was ist eine VBA?

Die Anlage ist eigentlich nichts anderes als ein Verkehrszeichen,
welches je nach Bedarf geschaltet werden kann. Neben
Höchstgeschwindigkeiten können beispielsweise auch Überholverbote
oder Fahrstreifensperrungen angezeigt werden. Auch Warnzeichen zu
Staus, Baustellen, Unfallstellen und Aquaplaning sind möglich. Das
tolle an dieser Verkehrseinrichtung ist die Schaltung nach den
Erfordernissen, die die Verkehrslage gerade nötig macht. Es gilt also
zum Beispiel kein generelles Überholverbot und keine grundsätzliche
Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit. In einigen Bereich kann sogar
der Seitenstreifen zur Nutzung für den fließenden Verkehr freigegeben
werden. Die Verkehrsbeschränkungen für die Verkehrsteilnehmer sind
mit diesen Anlagen ergo deutlich geringer und es kann eine auf die
aktuelle Verkehrslage angepasste Regulierung des Verkehrs vorgenommen
werden.

*

Es gibt viele Gründe

Höchstgeschwindigkeit 120 km/h - "Was ein Unsinn" - mag sich
mancher denken, der vielleicht gerade diese
Geschwindigkeitsbeschränkung passiert hat, die Fahrbahn vor sich aber
so frei ist, dass 120 für ihn keinen Sinn ergibt. Die Anlage, oder
besser gesagt die Technik und die Menschen dahinter, würden etwas
anderes sagen. Der Grund für eine Schaltung lässt sich für den
einzelnen Verkehrsteilnehmer tatsächlich nicht immer sofort erkennen.
Eine Pannenfahrzeug auf der Fahrbahn, eine Unfallstelle, Stau oder




stockender Verkehr, Gegenstände auf der Fahrbahn, eine Ölspur,
Wildtiere am Fahrbahnrand,.... Es gibt viele Gründe, die eine
Schaltung der Anlage begründen und sinnvoll machen. Und diese müssen
nicht auf den wenigen Metern liegen, die der Verkehrsteilnehmer
passiert und überblicken kann. Ist der Seitenstreifen frei gegeben,
ist nach Straßenverkehrsordnung grundsätzlich eine
Geschwindigkeitsbeschränkung vorgeschrieben - unabhängig von der
Verkehrsdichte.

*

Bitte dran halten!

Wir als Polizei kontrollieren, ob Verkehrsteilnehmer sich wirklich
an die angezeigten Verkehrszeichen halten. Zivil und uniformiert sind
die AutobahnpolizistInnen unterwegs, um Verkehrssünder auf ihre
Verstöße hinzuweißen und um diese zu ahnden. Das machen wir aber
nicht zum Selbstzweck, sondern aus einem ganz einfachen Grund: Der
Sicherheit halber. Es geht um die Vermeidung von Unfällen und damit
um Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern und Einsatzkräften.

*

Unser Fazit

Der einzelne Verkehrsteilnehmer sollte auf die Schaltung der VBA
vertrauen - zu seiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer,
die vielleicht auf der Fahrbahn unterwegs sind. Neben
Autobahnmeisterei, Bauarbeitern, Feuerwehr und dem normalen -
vielleicht in Not geratenen - Verkehrsteilnehmer gehören auch unsere
KollegInnen dazu.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
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Grüner Weg 3
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