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164.000 Euro Schaden verursacht - 1 Jahr Freiheitsstrafe kassiert/

Hauptzollamt Hannover enttarnt Geschäftsmodell eines Subunternehmers

ID: 1932756

(ots) - Ein 57-Jähriger Mann aus der Region Hannover war
für ein Unternehmen der KFZ-Logistik als Fahrer tätig. Im Jahr 2009
übernahm er seinen Arbeitsbereich als Subunternehmer von seinem
ehemaligen Arbeitgeber. Sein Geschäftsmodell war simpel gestrickt: Er
setzte zahlreiche Personen für sein Subunternehmen als Fahrer und
Fahrzeugpfleger ein. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung
unterblieb. Seine Angestellten führte er als selbstständige
Unternehmer. Doch das Hauptzollamt Hannover entdeckte die
Mauscheleien und zog die Deutsche Rentenversicherung hinzu. Diese
stellte in einer Prüfung fest, dass in allen Fällen keine
selbstständige Tätigkeit ausgeführt wurde, da die Arbeitnehmer
ausschließlich auf Weisung handelten. Bis zum Jahr 2017 beschäftigte
er auf diese Weise insgesamt 94 Arbeitnehmer, die als geringfügig
verdienende Mitarbeiter entlohnt wurden. Die "selbstständigen" Fahrer
wurden nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Damit verursachte der
57-Jährige bei zwölf Sozialversicherungen ein Gesamtschaden von
164.000 Euro. Das Amtsgericht Hannover erließ einen Strafbefehl und
verurteilte den 57-Jährigen wegen Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt in 203 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde auf Bewährung für drei Jahre
ausgesetzt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung des erlangten
Vermögensvorteils von 164.000 Euro an. Das Urteil ist rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Pressesprecher
Hans-Werner Vischer
Telefon: 0511-37414-512
Telefon: 0162-2529404
E-Mail: presse.hza-hannover(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 12.07.2018 - 10:51 Uhr
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