Bergisch Gladbach - Autofahrer floh vor Polizeikontrolle
(ots) - Am Mittwoch ist ein Overather
Ford-Fahrer erst vor einer Kontrolle geflohen und später zu Fuß
angetroffen worden. Der 58-Jährige hat ein bestehendes Fahrverbot und
stand vermutlich unter Drogen.
Weil er zu schnell auf der Straße Kierdorf unterwegs war, wollten
Polizisten einen 58-Jährigen gestern (11.07.) gegen 12.30 Uhr an
einer Kontrollstelle in Herkenrath anhalten. Doch kurz vor der
Kontrollstelle wendete der Overather seinen Ford und fuhr zügig
davon. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Das verlassene Fahrzeug
konnte kurze Zeit später auf einer Wiese im Bereich Kaltenbroich
festgestellt werden. Von dem Fahrer fehlte jedoch jede Spur. Neben
dem Auto, welches auf ihn zugelassen war, ließ der Overather auch
seine Geldbörse zurück. Im Rahmen der Fahndung konnte er später im
Bereich Hardt zu Fuß angetroffen werden.
Ermittlungen ergaben, dass zurzeit ein Fahrverbot für 58-Jährigen
besteht. Zudem wurde, aufgrund des Verdachts von Drogenkonsum, eine
Blutprobe entnommen. Den Overather erwarten jetzt Verfahren wegen
Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein und der
ursprünglichen Geschwindigkeitsüberschreitung. (shb)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.07.2018 - 13:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1933027
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Bergisch Gladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bergisch Gladbach - Autofahrer floh vor Polizeikontrolle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).