(Balingen) Radfahrer hatüber zwei Promille
(ots) - In der Nacht zum Freitag ist in der Balinger
Innenstadt ein betrunkener Radfahrer aufgefallen. Wie sich im Laufe
der polizeilichen Ermittlungen herausstelle, hatte er deutlich über
zwei Promille.
Kurz vor 23 Uhr wurde der Polizei eine aggressive Person in er
Friedrichstraße gemeldet, die ein Lokal nicht verlassen wollte. Als
die Polizei am Einsatzort eintraf, stand der Betroffene, ein
35-jähriger Mann, im Eingangsbereich des Lokals neben seinem Fahrrad.
Er war sichtlich betrunken. Ein Atemalkoholtest ergab das eindeutige
Ergebnis von fast 2,4 Promille. Dem 35-Jährigen wurde in
verständlicher Form erklärt, was passiert, wenn er in diesem Zustand
mit seinem Fahrrad fahren sollte. Die Ansage der Polizei verhallte
scheinbar ungehört, denn kurz darauf setzte er sich auf seinen
"Drahtesel", um zur nächsten Kneipe zu fahren. Dabei wurde er auf
frischer Tat ertappt, was eine Blutentnahme nach sich zog. Darüber
war der durstige Radfahrer ziemlich erbost, was er den Beamten auch
unmissverständlich zu verstehen gab. Nach der Blutentnahme brachte
ihn eine Polizeistreife sicher nach Hause. Das Fahrrad blieb bei der
Polizei.
Rückfragen bitte an:
Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Tuttlingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.07.2018 - 12:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1933765
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-TUT
Stadt:
Balingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (Balingen) Radfahrer hatüber zwei Promille"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).