Freiburg - Nachtrag zur Pressemitteilung vom 15.07.2018 - Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr - Die Blendung mit Laserpointern ist kein Kavaliersdelikt!
(ots) - Es handelt sich hierbei um eine Straftat nach §
315 Strafgesetzbuch - Gefährlicher Eingriff in die Sicherheit des
Luftverkehrs. Die Täter können in der Regel schnell identifiziert und
angezeigt werden, wie der jüngste Fall in Emmendingen wieder zeigte.
Laserblendungen können im Auge bzw. auf der Netzhaut zu schweren, bis
hin zu irreparablen Schädigungen führen. Dazu kann es durch die
direkte Blendung von Piloten bzw. Besatzungsmitgliedern während des
Fluges zu höchst gefährlichen Situationen kommen. Dies kann bis zum
Kontrollverlust der Besatzung über das Luftfahrzeug und damit zum
Absturz führen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal
auf die Gefährlichkeit von Laserblendungen hin.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Einsatz
Telefon: (07161) 616-3333
E-Mail: goeppingen.ppeinsatz(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Einsatz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.07.2018 - 11:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1935003
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-Einsatz
Stadt:
Göppingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Freiburg - Nachtrag zur Pressemitteilung vom 15.07.2018 - Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr - Die Blendung mit Laserpointern ist kein Kavaliersdelikt!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).