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Bundespolizei bilanziert nach Ferienstart am Flughafen Düsseldorf

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(ots) - Am Wochenende wurden am Flughafen Düsseldorf
durch die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrolle insgesamt 4 Personen festgenommen. Davon konnten
drei Personen die Geldstrafe in der Gesamthöhe von 7.532,- EUR
bezahlen.

Die ersten verkehrsreichen Tage liegen nun hinter NRW's größtem
Flughafen in Düsseldorf. Trotz gestiegener Flugbewegung und hoher
Zahl Reisender verliefen die zurückliegenden Tage erwartungsgemäß
routiniert. Des Weiteren konnten die Bundespolizisten Reisenden zur
Hilfe kommen, die nicht über gültige Ausweisdokumente verfügten oder
diese sogar Zuhause vergessen hatten. In 72 Fällen wurden so genannte
Reiseausweise als Passersatz oder Notreiseausweise ausgestellt.

Für einen 27-Jährigen endete die Ausreise nach Pristina vor dem
Richter des Amtsgerichts Düsseldorf, da die Staatsanwaltschaft
Erlangen ihn wegen Unterschlagung suchte. Der Betroffene steht in
Verdacht mit einer fremden Geldkarte insgesamt 1.810,- EUR abgehoben
zu haben.

Während der Ausreisekontrolle nach Miami wurde der 38-Jährige
festgestellt, weil er von der Staatsanwaltschaft Wuppertal mittels
Haftbefehl ausgeschrieben war. Der Deutsche wurde wegen Betruges zu
1.982,- EUR oder ersatzweise zu 74 Tagen Haft verurteilt. Die
Geldstrafe konnte gezahlt und die Reise nach Amerika konnte
fortgesetzt werden.

Im Rahmen der Einreisekontrolle wurde der 51-jährige Türke
festgenommen, weil die Staatsanwaltschaft Duisburg ihn suchte. Der in
Duisburg lebende Mann muss noch eine Reststrafe von 400,- EUR zahlen
oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen antreten. Der wegen
Steuerhinterziehung gesuchte Mann zahlte die Geldstrafe und konnte
seine Heimreise antreten.

Ein 39-jähriger Deutscher wurde bei der Ausreise nach Abu Dhabi
vorläufig verhaftet, weil ihn die Staatsanwaltschaft Krefeld suchte.




Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestanden zwei Haftbefehle zur
Strafvollstreckung. Gemäß dem ersten Haftbefehl war er zu einer
Geldstrafe von 1.200.- Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30
Tagen verurteilt worden. Der zweite Haftbefehl wies eine Verurteilung
zu einer Geldstrafe von 4.000.- EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe
von 100 Tagen aus. Da in Krefeld wohnende Mann die Geldstrafen in
Höhe von 5.200.- EUR bezahlen konnte, wurde ihm die Weiterreise
gestattet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

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Datum: 16.07.2018 - 12:27 Uhr
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