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Zeitlicher Ablauf und Hintergründe zu einer am 13. Juli 2018 erfolgten Rückführung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers

ID: 1935435

(ots) - Aufgrund einer umfangreichen aktuellen
Medienberichterstattung zum oben genannten Thema und entsprechender
Nachfragen bezieht das Bundespolizeipräsidium, sofern im Einzelnen
die Zuständigkeit der Bundespolizei berührt war oder ist, wie folgt
Stellung:

Am 18. Juni 2018 ging im Bundespolizeipräsidium ein Ersuchen des
Landes Nordrhein-Westfalen zwecks Vorbereitung eines
Rückführungsfluges mit Sicherheitsbegleitung von Düsseldorf nach
Enfidha (Tunesien) ein. Diesem Ersuchen wurde seitens des
Bundespolizeipräsidiums entsprochen, ein entsprechender Linienflug
wurde für den 12. Juli 2018 gebucht. Da Widerstandshandlungen an Bord
des Flugzeuges durch den Rückzuführenden nicht ausgeschlossen werden
konnten, wurde dieser Linienflug auf Bitte des Landes
Nordrhein-Westfalen am 29. Juni 2018 storniert.

Am 6. Juli 2018 ging ein erneutes Ersuchen des Landes
Nordrhein-Westfalen zwecks Vorbereitung eines Einzelcharters von
Düsseldorf nach Enfidha im Bundespolizeipräsidium ein. In der Folge
dieser Vorabfrage bat das Land Nordrhein-Westfalen am 9. Juli 2018
das Bundespolizeipräsidium um Durchführung des Abschiebefluges und um
Übermittlung der Flugdaten. Das Bundespolizeipräsidium bestätigte dem
Land Nordrhein-Westfalen am gleichen Tag den angefragten Flug für den
13. Juli 2018.

Am 13. Juli 2018 haben Kräfte der Bundespolizei die abzuschiebende
Person um 5:05 Uhr am Flughafen Düsseldorf von Beamten des Landes
Nordrhein-Westfalen übernommen. Um 6:34 Uhr waren die Türen des
Luftfahrzeugs geschlossen, um 6:54 Uhr startete der Flug.

Um 09:08 Uhr deutscher Zeit ist das Flugzeug auf dem Flughafen
Enfidha gelandet. Um 09:14 Uhr haben die eingesetzten Begleitkräfte
der Bundespolizei die Person an die zuständigen tunesischen Behörden
übergeben. Um 9:36 Uhr hat die Maschine den Flughafen wieder Richtung




Deutschland verlassen. Die Information über einen Beschluss des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, der den Vollzug der Abschiebung
bis auf Weiteres untersagt, hat die Bundespolizei erst nach 10:00 Uhr
über Online-Medien erreicht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
Gero von Vegesack
Telefon: (0331) 9799 79410
Fax: (0331) 97 99 93 895
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 16.07.2018 - 14:30 Uhr
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