Nach gewerbsmäßigen Betrug in Haft (Leinfelden-Echterdingen)
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Leinfelden-Echterdingen (ES): Wegen gewerbs- und bandenmäßigen
Betrugs ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die
Kriminalpolizei Esslingen gegen zwei 59 und 60 Jahre alte deutsche
Staatsangehörige. Ihnen wird zur Last gelegt, im Verlauf der
vergangenen Woche einen 61-jährigen Mann um mehrere tausend Euro
betrogen zu haben. Die Männer wurden am Freitag auf frischer Tat
festgenommen und befinden sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand erhielt ein 61-jähriger Mann im
Verlauf der vergangenen Woche mehrere Anrufe einer angeblichen
Rechtsanwältin. Die unbekannte Anruferin sprach von scheinbaren
Gewinnspielschulden des Geschädigten und bot diesem an, ihn gegen
Zahlung einer Kaution bei einem Gerichtsverfahren gegen die
Gewinnspielgesellschaft vertreten zu wollen. In der Folge übergab der
61-Jährige an seiner Wohnanschrift einem unbekannten Abholer einen
hohen vierstelligen Bargeldbetrag.
Das Opfer erhielt daraufhin weitere Anrufe der vermeintlichen
Rechtsanwältin, die vorspiegelte, sie werde für den Geschädigten eine
sehr hohe Entschädigung bei der Gewinnspielfirma erstreiten. Hierfür
benötige sie von ihm aber eine Vorauszahlung.
Zwischenzeitlich hatte der Geschädigte jedoch die Polizei
informiert, so dass am Freitagvormittag im Verlauf einer vereinbarten
Geldübergabe die zwei Männer festgenommen werden konnten. Beide
wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart noch am
Freitagnachmittag beim Amtsgericht Stuttgart dem Haftrichter
vorgeführt, der die Haftbefehle erließ und in Vollzug setzte.
Anschließend wurden die Männer in eine Justizvollzugsanstalt
eingeliefert. Beide Inhaftierten sind bereits einschlägig wegen
Betrugsdelikten polizeibekannt. (mr)
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Polizeipräsidium Reutlingen
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Datum: 17.07.2018 - 11:47 Uhr
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