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Leichlingen - erneuter Unfall am Zebrastreifen - Unfallkommission hat ihre Arbeit aufgenommen

ID: 1937081

(ots) -
Am Dienstagmorgen (17.07.) ist erneut ein Fußgänger am
Zebrastreifen vor dem Rathaus verletzt worden. Das ist bereits der
vierte Unfall, den die Polizei in diesem Jahr an dieser Stelle
aufnehmen musste.

Am Dienstag schob um 09.30 Uhr ein 22-jähriger Leichlinger sein
Fahrrad. Er wollte vom Rathaus aus über die Neukirchener Straße
gehen. Eine Zeuge, der in Richtung Opladener Straße unterwegs war,
sah den Leichlinger und hielt vor dem Fußgängerüberweg an. Der
22-Jährige sah von links einen Kia kommen und nahm irrig an, die
40-jährige Burscheiderin am Steuer habe ihn auch gesehen. Die
Burscheiderin gab bei der Unfallaufnahme an, den Fußgänger am rechten
Fahrbahnrand zu spät gesehen zu haben.

Der Rettungsdienst versorgte den Leichtverletzten an der
Unfallstelle. Der Sachschaden blieb mit circa 1.000 Euro gering.

Der 22-Jährige ist bereits der vierte Verletzte in diesem Jahr.
Ein schwerverletzter Junge im Mai war der Anlass, innerhalb der
Unfallkommission über den Fußgängerüberweg zu beraten. Bei der
Beratung in der letzten Woche sind verschiedene Lösungsansätze
erörtert worden, um die Gefährdung der Fußgänger zu verringern.

Die Polizei hat am Montag und Dienstag den Ãœberweg gezielt
überwacht. Dabei mussten innerhalb kurzer Zeit 14 Verstöße geahndet
werden. Die Polizei weist darauf hin, dass am Fußgängerüberweg die
Geschwindigkeit reduziert werden muss, wenn ein Bevorrechtigter
diesen erkennbar benutzen will, außerdem muss ihm das Überqueren der
Fahrbahn ermöglicht werden. Bei der Überwachung entstand jedoch eher
der Eindruck, mancher Autofahrer war unter dem Aspekt "das schaffe
ich schon" unterwegs.

Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Bei
Gefährdung des Fußgänger steigt der Betrag auf 100 Euro und bei einem




Unfall auf 120 Euro. Außerdem erhält der Fahrzeugführer in der Regel
einen Punkt in Flensburg. Bereits bei einem Stand von 8 Punkten ist
mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. (rb)




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Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de

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Datum: 18.07.2018 - 13:44 Uhr
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