Mann entriegelt Tür eines Zuges und sorgt für Schnellbremsung-
(ots) - Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei betrat
ein Mann (m.35) am 17.07.2018 gegen 11.35 Uhr im Hamburger
Hauptbahnhof einen abfahrbereiten Regionalzug zur Fahrt nach Bad
Oldesloe.
Der deutsche Staatsangehörige hatte aber keine Reiseabsichten,
sondern wollte seine Notdurft auf einem Zug-WC verrichten. Nachdem
der Mann das WC wieder verlassen hatte bemerkte er, dass der Zug sich
bereits in Bewegung gesetzt hatte. Daraufhin betätigte der 35-Jährige
die für den Notfall vorgesehene Notentriegelung einer Tür und öffnete
diese. Durch dieses Handeln musste eine Schnellbremsung des Zuges
veranlasst werden und der Zug kam am Gleis 5 zum Stehen.
Eine Zugbegleiterin informierte daraufhin die Einsatzzentrale der
Bundespolizei. Gegenüber einer eingesetzten Streife der Bundespolizei
bestätigte der leicht alkoholisierte Mann den Vorfall.
Nach Überprüfung der Personalien wurde der Mann vor Ort entlassen.
Ein entsprechendes Verfahren wurde gegen den gebürtigen Hamburger
eingeleitet.
Nach jetzigem Sachstand erhielt der entsprechende Zug durch den
Vorfall eine Verspätung von 13 Minuten.
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://twitter.com/bpol_nord
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.07.2018 - 16:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1937281
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mann entriegelt Tür eines Zuges und sorgt für Schnellbremsung-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).