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Augen auf beim Souvenirkauf - Hauptzollamt Nürnberg informiert zur Reisezeit

ID: 1937348

(ots) -
Ferienzeit ist Reisezeit. Damit es für die Urlauber bei der
Rückreise keine unliebsamen Überraschungen gibt, informiert der Zoll
über Reisebestimmungen.

Reisefreimengen

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen
Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln)
und von der Insel Helgoland dürfen mitgebrachte Waren zu privaten
Zwecken innerhalb der folgenden Mengen- und Wertgrenzen pro Person
abgabenfrei nach Deutschland einführt werden:

Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm
Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens
17 Jahre alt ist:

1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22
Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt
von 80 Volumenprozent oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische
Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter nicht
schäumende Weine und 16 Liter Bier.

Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter
befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter,

andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei
Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430
Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von
insgesamt 175 Euro.

Die Waren, für die eine besondere Mengenbegrenzung gilt, werden
beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU unterliegen in zollrechtlicher Hinsicht
grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht
allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Branntwein, Bier, Tabak)




und Energieerzeugnisse, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern
erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb
der EU bestimmte Vorschriften und Mengen zu beachten.

Artenschutz

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf
Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen ganz zu verzichten. Durch den
Kauf derartiger Waren tragen Touristen - oft unwissend - dazu bei,
dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. "Nur wenn die
Nachfrage ausstirbt, werden Tiere und Pflanzen vor dem Aussterben
bewahrt", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts
Nürnberg. "Gut informieren sollte man sich auch über die
Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslandes. Dort kann nicht nur die
Ausfuhr von Kulturgut verboten sein, sondern auch für die Mitnahme
von Sand oder Steinen hohe Strafen verhängt werden", so Stumpf.

Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder
Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent
verfolgt. Im Fall des Falles müssen Sie mit der Einziehung der Waren
und hohen Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen rechnen.

Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind finden Sie
unter www.artenschutz-online.de.

Produktpiraterie

Bekleidung, Fanartikel, Kosmetika, Taschen, Uhren und Ähnliches
namhafter Markenhersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu
Billigpreisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele solcher vermeintlichen
Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige
Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden
beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen
Farbstoffen hergestellt.

Der Zoll empfiehlt deshalb, im Urlaub auf den Kauf solcher Waren
zu verzichten.

Weitere Vorschriften

Weitere Einschränkungen gibt es insbesondere auch für die Einfuhr
von Arzneimitteln, Kulturgütern und Haustieren, sowie mitgeführte
Barmittel ab 10.000 Euro. Weitergehende Informationen finden die
Reisenden unter www.zoll.de.

Tipp: Antworten auf alle Fragen rund um die Reise bietet außerdem
die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise". Zur Vermeidung von
Roaming-Gebühren benötigt sie keine Internetverbindung und ist daher
für den Urlaub im Ausland bestens geeignet.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.07.2018 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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