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Festnahme eines mutmaßlichen Werbers um Mitglieder oder Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS)

ID: 1937584

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. Juli 2018)
aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2018

den 22-jährigen syrischen Staatsangehörigen Esmail A. A.

in Sachsen durch Spezialkräfte der Bundespolizei festnehmen
lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Zeitgleich erfolgten in Sachsen Ermittlungsmaßnahmen gegen eine
weitere Beschuldigte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der
Generalstaatsanwaltschaft Dresden.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in zwei Fällen um
Mitglieder oder Unterstützer für die ausländische terroristische
Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) geworben zu haben (§ 129a Abs. 1
Nr. 1, Abs. 5 Satz 2, § 129b StGB) und in fünf Fällen
Gewaltdarstellungen öffentlich zugänglich gemacht und vorrätig
gehalten zu haben, um sie zu verbreiten oder der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen (§ 131 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 3 StGB), wobei er
hierbei in vier Fällen sowie in 21 weiteren Fällen gegen ein Verbot
nach dem Vereinsgesetz zuwider handelte (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5
VereinsG). Darüber hinaus steht er im Verdacht, sich als Mitglied an
der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat"
(IS) beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB)

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:

Der Beschuldigte bezeichnete sich selbst als "Medientätiger" und
stellte in dieser Funktion seit September 2017 zahlreiche
Propagandaveröffentlichungen der ausländischen terroristischen
Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) sowie eigene Äußerungen mit
Bezug zum IS in öffentlich zugängliche Chatgruppen des
Messengerdienstes WhatsApp ein, die er teilweise selbst als
Administrator betrieb und von ihm als "Nachrichtenagentur" bezeichnet




worden waren. Zwei Veröffentlichungen enthielten konkrete
Handlungsanweisungen, wie eine Beteiligung am IS erfolgen sollte.
Darüber hinaus machte der Beschuldigte umfangreiche Bild- und
Videodateien, die Propagandamaterial des IS mit grausamen Folter- und
Hinrichtungsszenen von Gefangenen des IS sowie Kennzeichen der
Vereinigung IS enthielten, über öffentlich zugängliche
WhatsApp-Gruppen einer Vielzahl von Personen zugänglich.

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Vollzug der
Untersuchungshaft entscheidet.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 19.07.2018 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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