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Zoll stellt Bärenschädel fest

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(ots) -
Den präparierten Schädel eines Bären haben Zöllner in einem
Luftpostpaket am Flughafen München festgestellt.

Das Paket sollte von Kanada nach Bulgarien an eine Privatperson
versandt werden. Angemeldet wurde der Schädel als "Dekorationsstück".

Bei der Kontrolle des Transferpaketes stellten die Beamten bei
dieser Sendung den präparierten Bärenschädel (Wissenschaftliche
Bezeichnung: URSIDAE SPP.) fest. Die gesetzlich zwingend notwendigen
Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union lagen nicht vor.
Somit hat der Münchner Zoll das Exponat beschlagnahmt.

"Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen
eine geschützte Tierart. Verstöße gegen artenschutzrechtliche
Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis
zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet
werden", so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

Tipp des Münchner Zolls: Die App "Zoll und Post" ist kostenlos im
Apple App Store und im Google Play Store verfügbar und liefert
wertvolle Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, berechnet mit
dem integrierten Abgabenrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben
und warnt vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind.

Detaillierte Informationen zu Postsendungen und
Internetbestellungen sowie zu nicht erlaubten Waren finden Sie auch
auf unserer Website www.zoll.de in den Bereichen Privatpersonen und
Unternehmen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecherin
Marie Müller
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: presse.hza-muenchen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 20.07.2018 - 06:15 Uhr
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