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Anonymer Hinweis deckt Sozialversicherungsbetrug auf / Gastronomin wird zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt

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(ots) - Das Hauptzollamt Karlsruhe prüfte nach einem
Hinweis aus der Bevölkerung einen Gastronomie- und Hotelbetrieb in
Heidelberg. Die Auswertung der Geschäftsunterlagen führte zur
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts, dass
Sozialversicherungsbeiträge nicht in der erforderlichen Höhe
abgeführt wurden.

Das Amtsgericht Heidelberg erließ daraufhin einen
Durchsuchungsbeschluss zu dem Betrieb. Nach Auswertung der
sichergestellten Unterlagen über einen Tatzeitraum von 2007 bis 2016
und Einlassung der Beschuldigten, konnte der Betreiberin ein Schaden
bei der Sozialversicherung in Höhe von 165.107,04 Euro nachgewiesen
werden. Daneben ergaben die Ermittlungen einen Fall des
Leistungsbetrugs über 39.212,01 Euro: für die Vorlage beim Arbeitsamt
stellte die Beschuldigte für ihre Angestellte falsche
Nebenverdienstbescheinigungen aus. Die Wirtin wurde nun zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung von 3 Jahren
verurteilt.

Auch die Leistungsbezieherin wurde ebenso zu einer Freiheitsstrafe
von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Beiden Verurteilten wurde
dazu auferlegt, den Schaden bei der Sozialversicherung und dem
Arbeitsamt wieder gut zu machen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Anette Hötzer
Telefon: 0721/3710-338
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 20.07.2018 - 08:02 Uhr
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