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Auf in die schönste Zeit des Jahres

-Die Bundespolizei möchte, dass Sie sicher und entspannt reisen-

ID: 1938318

(ots) - Wieder ist ein Schuljahr geschafft und
in Bayern steht die schönste Zeit des Jahres unmittelbar bevor - und
damit die vermutlich reisestärksten Tage im Freistaat. Die
Bundespolizei am Moos-Airport gibt Tipps, damit die Reise nicht schon
am Flughafen endet und möglichst sicher und entspannt verläuft. Auch
auf dem Twitter-Account der Bundespolizei in Bayern ((at)bpol_by) gibt's
den einen oder anderen guten Ratschlag.

Überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer
Reisedokumente und die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Verlassen Sie sich nicht auf Erfahrungen aus zurückliegenden Jahren
oder Erzählungen von Nachbarn, Kollegen und Bekannten. So erkennen
zum Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika oder die Vereinigten
Arabischen Emirate ausschließlich den deutschen biometrischen
Reisepass ab einem bestimmten Ausstellungsdatum und mit einer
bestimmten Mindestgültigkeit an - unabhängig davon, ob es sich bei
den Inhabern um Erwachsene oder Kinder handelt.

Grundsätzlich gilt weltweit: Jede Person benötigt ein eigenes
Reisedokument. Die Art der Papiere richtet sich nach dem Reiseziel.
Ob Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis benötigt werden,
erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes. In
bestimmten Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die
Bundespolizei vor Ort am Flughafen gegen eine kleine Gebühr einen
Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Unerlässlich dafür aber ist,
dass Sie den Beamten ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können.
Dieses Dokument wird jedoch nicht in allen Ländern anerkannt.

Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden
reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise
nachweisbar zugestimmt haben müssen. Das gilt auch, wenn nur einer




von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am
Einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung
mitzuführen, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben.
Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen
Kindes angegeben werden; außerdem Reisezweck und -ziel,
Begleitpersonen, Dauer der Reise sowie Namen und Erreichbarkeit aller
Erziehungsberechtigten. Zum Wohl der Kleinen und zum Schutz vor
Kindesentziehungen und -entführungen schauen Bundespolizisten genauer
hin und überprüfen dies im Einzelfall. Im Verdachtsfall werden die
Beamten die Ausreise solange untersagen, bis Klarheit über die
Beziehung zwischen Kind und Begleiter herrscht.

Große Menschenansammlungen an Flughäfen und Bahnhöfen sind
beliebtes Ziel von Dieben. Lassen Sie daher Ihr Gepäck niemals
unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Augenblicke. Machen Sie es für
Taschendiebe unmöglich, an Ihr Geld und Ihre sonstigen Wertsachen zu
kommen. Tragen Sie Geldbörsen und Wertsachen in verschlossenen
Innentaschen, in einem Brustbeutel oder einer Gürtelinnentasche dicht
am Körper.

Aus Sicherheitsgründen achtet die Bundespolizei sowohl an
Flughäfen als auch an Bahnhöfen auf sogenannte herrenlose Gegenstände
und überprüft diese. Im Einzelfall kann dies den Flug- oder
Bahnbetrieb beeinträchtigen, sogar zu Flugversäumnissen führen. Auch
deshalb sollten Sie Ihr Gepäck immer im Blick behalten. Melden Sie
verdächtige Personen oder Wahrnehmungen der Polizei oder dem
Flughafenpersonal.

Zudem sollten Sie aufgrund des gerade in dieser Zeit erhöhten
Passagieraufkommens und damit möglicherweise einhergehenden längeren
Wartezeiten in den Terminals genügend Zeit einplanen und frühzeitig
am Flughafen sein.

Um das Reisen noch einfacher und schneller zu gestalten, bietet
die Bundespolizei Ihnen mittlerweile mehr als sechzig
teilautomatisierte Grenzkontrollgates. Diese sind im Terminal 1 an
der Einreise B2/C2 und an der Ausreise C auf Ebene 05, im Terminal 2
an der Zentralen Ausreise und an den beiden Einreisekontrollstellen
auf Ebene 05 sowie im Satellitengebäude an den Ein- und
Ausreisekontrollstellen installiert. Grundsätzlich profitieren
bereits seit mehreren Jahren volljährige Bürgerinnen und Bürger der
EU, der EWR-Staaten und der Schweiz, die im Besitz eines
elektronischen Reisepasses (ePass) sind, an diesen EasyPASS-Gates von
einer beschleunigten Kontrolle und einer damit verbundenen
Verringerung der Wartezeiten. Deutsche Staatsangehörige können auch
den neuen deutschen Personalausweis im Scheckkartenformat nutzen.
Seit dem 18. Juli kommen auch minderjährige Staatsangehörige der EU,
des EWR und der Schweiz, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
probeweise in den Genuss dieses beschleunigten Prozesses. Zudem
können Staatsangehörige ausgewählter Nicht-EU-Staaten in einem
Probebetrieb die EasyPASS-Gates in den Ausreisekontrollstellen im
Terminal 2 und im Satelliten nutzen. Weitere Informationen erhalten
Sie unter www.easypass.de.

Natürlich können Sie sich auch bei der Bundespolizei direkt
informieren. Der Servicepoint der Bundespolizei am Flughafen München
ist unter der Telefonnummer 089/973079888 oder auch per E-Mail
(muc.sp(at)polizei.bund.de) rund um die Uhr zu erreichen. Für eine
persönliche Beratung ist der Servicepoint der Bundespolizei täglich
von 06:30 Uhr bis 21:00 Uhr besetzt. Sie finden ihn im Terminal 2,
Abflugebene, nördlich der Sicherheitskontrolle.




Rückfragen bitte an:

Christian Köglmeier
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.200
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
Die Bundespolizei in Bayern nutzt für besondere Anlässe auch Twitter.
Werden auch Sie Follower von (at)bpol_by!

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Datum: 20.07.2018 - 10:01 Uhr
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