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Sicher unterwegs auf dem Rad

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(ots) -
Ob Fahrrad, Pedelec oder E-Bike - für jeden Geschmack und jede
Generation gibt es den passenden Drahtesel und damit die Möglichkeit,
mobil unterwegs zu sein. Worauf bei den Zweirädern zu achten ist,
damit Radfahrerinnen und Radfahrer sicher ans Ziel kommen, zeigt das
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz.

Da Zweiradfahrer keinen Airbag und keine Knautschzone haben,
gehören sie zu den "schwächeren" Verkehrsteilnehmern. Insgesamt kam
es 2017 in Rheinland-Pfalz zu 3478 Fahrrad-Unfällen. 16 Radfahrer
kamen 2017 in Rheinland-Pfalz dabei ums Leben. Umso wichtiger ist
daher der Gebrauch eines verkehrssicheren Zweirades - und zwar
unabhängig davon, ob es sich um ein klassisches Fahrrad, ein Pedelec
oder ein E-Bike handelt.

Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, der nur
einsetzt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt und damit die Kraft des
Fahrers unterstützt. Beim E-Bike erfolgt die Unterstützung mittels
eines "Gasgriffes", das E-Bike kann daher ohne Tretbewegung
an-/gefahren werden.

Worauf ist zu achten? Grundsätzlich sollten bei allen Rädern die
lichttechnischen Einrichtungen regelmäßig überprüft werden und
gegebenenfalls den Vorgaben der Straßenverkehrszulassung angepasst
werden.

Gemäß der Straßenverkehrszulassung müssen die lichttechnischen
Einrichtungen an Fahrrädern, Pedelec und E-Bikes folgende
Erfordernisse erfüllen:

- Vorne: Scheinwerfer und Rückstrahler in Weiß
- Hinten: Großflächenrückstrahler, Rücklicht und Rückstrahler in
Rot
- Zwei Pedalrückstrahler in Gelb
- Entweder Reflektionsreifen oder je Laufrad zwei gelbe
Speichenstrahler

Außerdem gehören zu einem verkehrssicheren Fahrrad zwei
voneinander unabhängige, funktionstüchtige Bremsen sowie eine
Klingel.

Gut reflektierende Kleidung dient dazu bereits frühzeitig auf




weite Distanzen als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen zu werden. Durch
die erhöhte Sichtbarkeit im Straßenverkehr, insbesondere bei
Dunkelheit, können gefährliche Situationen oder Unfälle vermieden
werden.

EC-geprüfte Helme sind für Fahrräder und Pedelecs kein "Muss",
können jedoch bei Unfällen schwere Verletzungen verhindern und werden
daher von der Polizei empfohlen. Für E-Bikes und S-Klasse-Pedelecs
(Motoren bis 500 Watt) sind Helme laut Gesetzgeber vorgeschrieben.
Diese müssen ebenfalls mit einem aktuellen Versicherungskennzeichen
versehen sein. Für die Benutzung ist eine Mofa-Prüfbescheinigung
erforderlich.

Beim Kauf sollte generell auf Folgendes geachtet werden:

- Fachmännische Beratung,
- richtige Größe,
- Probefahrt tätigen,
- richtige Wahl der individuell gegebenen Bremstechnik.

Die Polizei Rheinland-Pfalz wünscht eine gute und sichere Fahrt.




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

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Datum: 20.07.2018 - 10:00 Uhr
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