2 x 200,00 Euro Sicherheitsleistung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Sicherheitsleistungen i. H. v. von jeweils 200,00
Euro mussten heute zwei polnische Männer (37, 47) entrichten. Die
beiden sind gegen 05.00 Uhr mit ihrem VW auf dem Autobahnrastplatz An
der Neiße angetroffen worden - der 47-Jährige als Kraftfahrer, der
37-Jährige als dessen Beifahrer. Bei der anschließenden Kontrolle des
Fahrers stellten die Bundespolizisten fest, dass diesem vor ca. zehn
Jahren behördlich das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis
Gebrauch zu machen, unanfechtbar aberkannt worden ist. Offenbar war
er seitdem "schwarz" gefahren und hatte nichts . Der Verstoß gegen
das Straßenverkehrsgesetz wurde angezeigt, ein entsprechendes
Strafverfahren eingeleitet. Weil das Fahrzeug, welches in diesem Fall
geführt wurde, dem 37-Jährigen gehört, wurde er als Halter
gleichfalls angezeigt. Vor diesem Hintergrund wurde auch gegen ihn
als Beschuldigten angeordnet, dass er eine angemessene Sicherheit für
die zu erwartende Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens leistet.
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Datum: 20.07.2018 - 11:09 Uhr
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