Klettgau: Autoknacker schlägt erneut zu - Polizei mahnt zur Wachsamkeit
(ots) - Ein Autoknacker treibt derzeit hauptsächlich in
den Kreisgemeinden Klettgau, Wutöschingen und Lauchringen sein
Unwesen, wo es seit April zu 17 Autoaufbrüchen kam, die die Polizei
demselben Täter zuschreibt. Die letzte Tat geschah in der Nacht zum
Freitag in Klettgau-Grießen. Hier wurde an einem in der Marktstraße
geparkten Ford eine Scheibe eingeschlagen und ein offen hinter dem
Schalthebel abgelegter Geldbeutel gestohlen. Der Diebstahls- und
Sachschaden liegt bei rund 200 Euro.
Der Täter sucht gezielt Autos aus, in denen von außen sichtbar und
achtlos Geldbeutel in den Autos zurückgelassen wurden und dadurch zur
leichten Beute werden. Trotz aller Bemühungen der Polizei konnte
bislang noch kein Täter dingfest gemacht werden.
Der Grundsatz lautet: Gelegenheit macht Diebe - darum daran
denken: keine Wertsachen im Fahrzeug liegen lassen!!!
Die Tatzeit liegt in den Nachtstunden, meist zwischen 02:00 und
05:00 Uhr. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Wachsamkeit und
verdächtige Beobachtungen sofort über 110 zu melden. Sachdienliche
Hinweise zur Aufbruchsserie nimmt die Ermittlungsgruppe Einbruch
entgegen (Tel. 07741/8316-0).
Medienrückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Mathias Albicker
Telefon: 07741 8316-201
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.07.2018 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1938598
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Klettgau: Autoknacker schlägt erneut zu - Polizei mahnt zur Wachsamkeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).