Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg
und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 20.07.2018
Tödlicher Fallschirmabsturz
(ots) - Noch unklar ist die Ursache des Absturzes eines
69-Jährigen, der sich am Donnerstagvormittag gegen 11.10 Uhr bei
einem Fallschirmsprung tödliche Verletzungen zuzog. Der Mann hatte
als letzter Springer in einer Höhe von etwa 4.000 Metern ein vom
Flugplatz Unterzeil bei Leutkirch gestartetes Flugzeug verlassen und
laut eines Zeugen beim Öffnen des Hauptfallschirms offensichtlich
Probleme bekommen. Der erfahrene Springer löste daraufhin den
Hauptschirm ab und öffnete den Reservefallschirm. Dieser soll sich
auch geöffnet, der 69-Jährige jedoch ins Trudeln geraten sein. An der
Absturzstelle konnte der sofort verständigte Notarzt nur noch den Tod
des Mannes feststellen. Nach den bisherigen Ermittlungen der
Kriminalpolizei gibt es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden oder
eine technische Ursache. Vielmehr kann nicht ausgeschlossen werden,
dass der Fallschirmspringer möglicher Weise gesundheitliche Probleme
bekommen hatte.
Leitender Oberstaatsanwalt Alexander Boger, Tel. 0751-806-1309
Erster Polizeihauptkommissar Markus Sauter, Tel. 07531-995-1010
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 20.07.2018 - 15:30 Uhr
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