Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad in Schifferstadt
(ots) - In den frühen Morgenstunden des Sonntag
(22.07.2018) kontrollierte eine Polizeistreife auf einem Feldweg
parallel zur L454 zwei Radfahrer. Grund der Kontrolle waren die
deutlichen Schlangenlinien, die einer der beiden Radler fuhr. Das
Ergebnis des anschließend durchgeführten Atemalkoholtest ergab einen
Wert von 1,61 Promille. Gegen den 30-jährigen Fahrradfahrer wurde
sodann ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Die Polizei weist einerseits auf die für Fahrradfahrer gültige Grenze
der absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille hin, andererseits
aber auch auf die Möglichkeit einer relativen Fahruntüchtigkeit ab
0,3 Promille in Verbindung mit sog. Ausfallerscheinungen wie z. B.
dem "Schlangenlinienfahren".
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Schifferstadt
Telefon: 06235-495-255 (oder -0)
E-Mail: pischifferstadt(at)polizei.rlp.de
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Datum: 22.07.2018 - 10:48 Uhr
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