Maxdorf - Trunkenheitsfahrt
(ots) -
Am 22.07.2018, um 20:50 Uhr, wird der Polizei Frankenthal ein
betrunkener Fahrradfahrer in der Hauptstraße in Maxdorf gemeldet, der
gegen einen geparkten Pkw gefahren ist. Vor Ort stellt sich heraus,
dass an dem Pkw kein Schaden entstanden ist, der 32-jährige Radfahrer
jedoch mit 1,9 Promille erheblich alkoholisiert ist. Ihm wird eine
Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im
Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet.
Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab
einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und
macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert
zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach §
316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt.
Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten
Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu
der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das
Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls
hinzukommt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
Elisabett Romberger
Telefon: 06233/3130
E-Mail: pifrankenthal.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen
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Datum: 23.07.2018 - 09:04 Uhr
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