Totalgefälschten ukrainischen Führerschein aus dem Verkehr gezogen
(ots) - Am 22. Juli 2018 kurz nach Mitternacht stellten
Bundespolizisten bei der Kontrolle eines deutschen Fahrzeuges auf der
BAB 4 einen Polen mit gefälschtem Führerschein und ohne gültige
Fahrerlaubnis fest.
Der Mercedes Sprinter wollte gerade aus der Parklücke
herausfahren, als die Beamten des Bundespolizeireviers Bautzen ihm
auf dem Rasthof Oberlausitz Süd das Zeichen zum Anhalten gaben. Der
44-jährige Fahrer legte seine polnische ID-Karte, seinen ukrainischen
Führerschein und die deutsche Zulassung zum Fahrzeug vor. Eine
Recherche ergab, dass ihm das Führen eines Fahrzeuges in Deutschland
aberkannt wurde. Somit hatte er keine gültige Fahrerlaubnis für
Deutschland. Bei der genauen Kontrolle des ukrainischen
Führerscheines konnten die Beamten schließlich Fälschungsmerkmale
erkennen. Der Fahrer gab an, diesen Führerschein für 200 Euro
erworben zu haben. Der totalgefälschte ukrainische Führerschein wurde
als Beweismittel sichergestellt. Die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug
wurde ihm untersagt.
Gegen den Mann wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie
wegen Urkundenfälschung ermittelt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Jessica Hempel
Telefon: 0 35 91 - 53 22 418
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ebersbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.07.2018 - 11:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1940000
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI EBB
Stadt:
Bautzen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Totalgefälschten ukrainischen Führerschein aus dem Verkehr gezogen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Ebersbach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).