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(386/2018) Duderstadt: Trotz erhöhter Brandgefahr Strauchschnitt in Kleingarten verbrannt, Polizei ermittelt

ID: 1940036

(ots) - Duderstadt, Auf dem Graben Freitag, 20. Juli
2018, gegen 21.40 Uhr

DUDERSTADT (jk) - Weil er trotz langanhaltender Trockenheit am
vergangenen Freitagabend (20.07.18) gegen 21.40 Uhr in einer
Duderstädter Kleingartenkolonie Bauschutt und Strauchschnitt
entzündet haben soll, hat das Polizeikommissariat Duderstadt ein
Ermittlungsverfahren gegen einen 42 Jahre alten Mann wegen des
Verdachts des fahrlässigen Herbeiführens einer Brandgefahr (zur
Erläuterung siehe Gesetzestext unten) eingeleitet.

Die ca. drei mal vier Meter große Feuerstelle befand sich in
unmittelbarer Nähe zum Stadtwall. Zum Ablöschen rückte die
Freiwillige Feuerwehr Duderstadt mit 21 Kameraden an.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

++§ 306 f StGB (Strafgesetzbuch) Herbeiführen einer Brandgefahr++

(1) Wer fremde 1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen, 2.
Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen
sich deren Erzeugnisse befinden, 3. Wälder, Heiden oder Moore oder
4. bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der
Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,

durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen
brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in
Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4
bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben
eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert
gefährdet.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in
den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen




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Datum: 23.07.2018 - 11:25 Uhr
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