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Bargeldschmuggel& Festnahme

ID: 1940241

(ots) -
Bargeldschmuggel & Festnahme

Reisender versteckt über 160.000 Euro im Fahrzeug

Schwarzwald-Baar-Kreis: Zöllner des Hauptzollamtes Singen haben
auf der Bundesstraße 31, Höhe Döggingen, einen
Bargeldschmuggelversuch aufgedeckt, als sie zwei Reisende und deren
Fahrzeug kontrollierten.

Der in Frankreich ansässige 38-jährige Fahrer gab auf Befragung
nach Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr gegenüber den
Zöllnern an, genau 10.000 Euro mit sich zu führen. Auf die Nachfragen
der Beamten antwortete der 38-Jährige, dass sein Beifahrer keinerlei
Bargeld mit sich führt und er selbst nicht mehr als die soeben
deklarierten 10.000 Euro dabei habe. Bei der anschließenden
Gepäckdurchsicht fanden die Zöllner in einer dem Fahrer gehörenden
Tasche die angemeldeten 10.000 Euro sowie - in einem Briefumschlag -
weitere 40.500 Euro vor. Im Rahmen der anschließend durchgeführten
Fahrzeugkontrolle wurden die Zöllner noch einmal fündig: Versteckt in
einem Seitenfach des Kofferraums befand sich eine Tasche mit weiteren
120.000 Euro.

Der 38-Jährige hat somit versucht, insgesamt 160.500 Euro ohne
entsprechende Anmeldung von Frankreich nach Deutschland zu
schmuggeln.

Gegen den Mann wurde wegen des Nichtanmeldens des mitgeführten
Bargeldes ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Als Sicherheit für die zu
erwartende Geldbuße musste er knapp 42.000 Euro hinterlegen.

Doch damit nicht genug: Da bei der Überprüfung seiner Personalien
festgestellt wurde, dass gegen ihn wegen eines anderen Deliktes ein
Vollstreckungshaftbefehl vorlag, wurde er durch die Zöllner vorläufig
festgenommen und an die Landespolizei übergeben.

Zusatzinformation:

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU
und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen




mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im
Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls
auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Als Barmittel gelten Bargeld (wie z.B. Banknoten und Münzen, die
gültige Zahlungsmittel sind), bestimmte Wertpapiere (wie z.B.
Sparbriefe, Schecks, Aktien und Wechsel) sowie gleichgestellte
Zahlungsmittel (wie z.B. Sparbücher, elektronisches Geld sowie
Edelmetalle [wie z.B. Platin, Gold und Silber] und Edelsteine - roh
oder geschliffen - [wie z.B. Diamanten, Rubine, Saphire oder
Smaragde]).




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Michael Hauck
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Singen, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 23.07.2018 - 13:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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