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Pressemeldungen der Polizeiinspektion Goslar vom 23.07.2018 (Teil 2)

ID: 1940505

(ots) - Braunlage

Panne mit weitreichenden Folgen

Am 18.07.18, gegen 18.30 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung
der PSt Braunlage der Fahrer eines Kleinkraftrades auf, dessen
Bowdenzug auf der Bundesstraße 4/Abzweig B242, Rtg.
Tanne/Sachsen-Anhalt gerissen war. Bei der durchgeführten
Verkehrskontrolle verhielt sich der 28-jährige Fahrer aus
Benneckenstein seltsam und zeigte drogentypische
Ausfallerscheinungen. Ferner war er nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis. Das Kleinkraftrad war zudem nicht versichert.

Ein freiwilliger Schnelltest erhärtete den Verdacht auf
Drogenmissbrauch, so dass eine Blutprobe die Folge war. Bei der
Durchsuchung seines mitgeführten Rucksackes wurden neben einem
vierstelligen Bargeldbetrag und einer Hiebwaffe eine nicht geringe
Menge Kokain, sowie Crystal Meth, Amphetamine und Marihuana gefunden.

Eine mit Unterstützung der Polizei Halberstadt durchgeführte
Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten führte zum Auffinden von
weiteren Betäubungsmitteln und einem Elektroschocker. Der
Beschuldigte, der wegen des Besitzes von BtM unter Bewährung steht,
wurde vorläufig festgenommen. Er wurde am 19.07.18 dem Haftrichter
vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl wegen Verdachts des
BTM-Handels in nicht geringer Menge unter Mitführung von Waffen
erließ. Weitere Strafverfahren u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
und Verstoß Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet.

Hinweise der Polizei Goslar zum Thema Grillen und anderen offenen
Feuern in der freien Natur

Am vergangenen Wochenende häuften sich bei den
Polizeidienststellen im Landkreis Goslar Anrufe von Bürgern, in denen
Beschwerde über offene Feuer sowie Grillen in der freien Natur
geführt wurde. Meist waren es private Grillfeiern, bei denen
herkömmliche Holzkohlegrills benutzt wurden. Die Verursacher zeigten




sich jeweils einsichtig und gaben an, sich über die Gefahren, die
durch Funkenflug etc. entstehen können, keine Gedanken gemacht zu
haben.

Die Polizei Goslar weist in diesem Zusammenhang vor dem
Hintergrund der anhaltenden Dürre und der zu erwartenden neuerlichen
Hitzeperiode eindringlich daraufhin, dass nach Niedersächsischem
Waldgesetz in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon

- das Grillen nur auf Grillplätzen gestattet ist, die die
waldbesitzende oder sonstige grundbesitzende Person angelegt hat
- auf genehmigten Plätzen offenes Feuer jederzeit beaufsichtigt
werden muss
- es verboten ist, in der Zeit vom 1.März bis zum 31. Oktober
Feuer anzuzünden oder zu rauchen.

Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen
werden.

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR
geahndet werden. Hinzu kommen im Schadenfall zumeist Regressansprüche
in weitaus größerer Höhe.

Auch das Strafgesetzbuch stellt entsprechendes Verhalten unter
Strafe. Wer demnach fremde Wälder, Heiden oder Moore oder bestellte
Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die
auf Feldern lagern, durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht,
durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in
sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, muss gemäß § 306 f StGB mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen.

Kommt es tatsächlich zu einem Brand, kann aus diesem Umstand sogar
ein Verbrechenstatbestand (Brandstiftung, § 306 StGB) mit
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr werden./MaLü




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 23.07.2018 - 15:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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