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Zwei Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt

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(ots) - Zwei PKW Fahrer wurden wegen des Verstoßes gegen
das Pflichtversicherungsgesetz beanzeigt und die Weiterfahrt
untersagt. Bei Einem stellten die Bundesbeamten auch noch eine
Urkundenfälschung und Kennzeichenmißbrauch fest.

Am 23. Juli gegen 22:00 Uhr kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen Opel Vivaro auf der BAB 4,
auf dem Rasthof Oberlausitz Nord. Eine fahndungsmäßige Überprüfung
des PKW ergab eine Fahndungsausschreibung der Stadt Berlin zur
Zwangsentstempelung wegen fehlender Haftpflichtversicherung. Den
Nachweis über das Bestehen einer aktuellen Versicherung konnte der
41-jährige polnische Fahrer nicht erbringen.

Das zweite Fahrzeug fiel den Bundesbeamten in Bautzen - West am
24. Juli 2018 gegen 02:00 Uhr auf und wurde an der Anschlussstelle
Salzenforst kontrolliert. Der Ford Mondeo aus dem Raum Trier war seit
Mai 2018 außer Betrieb gesetzt worden und der Versicherungsschutz
seit März 2018 erloschen. Der 42-jährige polnische Fahrer konnte
ebenfalls keine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorlegen. Am
Fahrzeug waren die vorderen Kennzeichen entstempelt und die Hinteren
mit einem Amtssiegel von Trier und einem HU-Siegel versehen, welche
augenscheinlich nicht behördlich angebracht wurden. Der Mann wird
sich nun wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmißbrauch und Verstoß
gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.

Beiden Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt und der
Sachverhalt zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Frank Barby
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 24.07.2018 - 09:54 Uhr
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