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Festnahme wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

ID: 1940838

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (24. Juli 2018)
durch Beamte des Bundeskriminalamtes

die 42-jährige deutsche Staatsangehörige Yasmin H.

festnehmen lassen. Yasmin H. ist verdächtig, ihrem Ehemann Sief
Allah H. (vgl. Pressemitteilung Nr. 30 vom 14. Juni 2018) in drei
Fällen bei der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat sowie bei der vorsätzlichen Herstellung von biologischen
Waffen Hilfe geleistet zu haben (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 2a
StGB, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 KrWaffKontrG).

Der Beschuldigten Yasmin H. wird im Wesentlichen Folgendes
vorgeworfen:

1.Die Eheleute Yasmin und Sief Allah H. hatten den Wunsch, nach
Syrien auszureisen und sich dort dem sogenannten Islamischen Staat
anzuschließen. Vor diesem Hintergrund nahm Yasmin H. Kontakt zu nicht
näher identifizierten Personen auf, die ihnen auf ihrem Weg zum "IS"
behilflich sein sollten. Da Yasmin H. wegen ihrer Kinder aus einer
früheren Ehe eine Ausreise zunächst nicht möglich war, buchte sie nur
für ihren Ehemann für Ende August 2017 einen Flug von Köln nach
Istanbul. Da dessen Weiterreise in der Türkei scheiterte, buchte sie
für Mitte September einen zweiten Flug nach Istanbul. Allerdings
scheiterte auch dieses Mal seine Weiterreise in der Türkei.

2.Im Herbst 2017 stand Sief Allah H. über soziale Medien in
Kontakt mit Mitgliedern des sogenannten Islamischen Staates in
Syrien. Diese schlugen ihm vor, in Deutschland einen Anschlag zu
verüben. In der Folge informierte sich Sief Allah H. über explosive
Stoffe aus Polen. Mitte Oktober 2017 reiste er nach Slubice/Polen,
dem Sitz einer Pyrotech-Firma. Yasmin H. organisierte die Reise ihres
Ehemannes. Außerdem hielt sie wegen einer aufgegebenen Bestellung den
Kontakt zu der dort ansässigen Pyrotech-Firma. Im April 2018 fing




Sief Allah H. an, sich mit der Herstellung von Rizin zu beschäftigen.
Einen Monat später begann er damit, die für die Gewinnung des
Giftstoffes notwendigen Gerätschaften und Substanzen zu beschaffen.
Seine Ehefrau stellte ihm zumindest für einige der Bestellungen
ihr Konto bei einem Internetversandhändler sowie ihr PayPal-Konto zur
Verfügung. Auch half sie bei der Abwicklung der Lieferung von
jedenfalls 1.000 Rizinussamen. Ende Mai 2018 gelang Sief Allah H. die
Herstellung von 84,3 Milligramm Rizin. Um dessen Wirksamkeit zu
testen, kauften die Eheleute in einer Kölner Zoohandlung einen
Zwerghamster. Auf diesen wollten sie das Rizin zu Testzwecken
auftragen.

Die weiteren Bemühungen zur Herstellung größerer Mengen Rizin und
eines Sprengsatzes wurden mit der Festnahme von Sief Allah H. am 12.
Juni 2018 in Köln unterbunden.

Die Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls
sowie über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 24.07.2018 - 10:14 Uhr
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