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180724 - 0708 Frankfurt-A3/B43:

Gemeinsame Pressemitteilung der Frankfurter Polizei und Hessen Mobil:

Verkehrsbehinderungen vor Konzert

ID: 1941246

(ots) - (em) Wie den Medien bereits bekannt ist, kam es
am vergangenen Freitag (20. Juli 2018) im Bereich der A3 sowie der
B43 vor einem Konzert in der Commerzbank Arena zu erheblichen
Verkehrsbehinderungen. Die Frankfurter Polizei musste im Zuge dessen
umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr ergreifen.

Am Freitag machten sich viele Besucher auf den Weg zu einem am
Abend stattfindenden Konzert. Wie bei solchen Großveranstaltungen
üblich, hat die Frankfurter Polizei unter anderem mit ihrem
Kooperationspartner Hessen Mobil, ein Konzept, die Sicherheit und den
Straßenverkehr betreffend, erstellt. Teil des Konzeptes ist es, durch
speziell für die Veranstaltung geöffnete Behelfsausfahrten, den
Verkehr vorzeitig auf die Besucherparkplätze umzuleiten und so
Verkehrsbehinderungen zu verhindern. Diese Maßnahmen haben sich in
der Vergangenheit bewährt.

Am Freitag waren die Behelfsausfahrten zunächst nicht aktiviert,
so dass die Frankfurter Polizei nun umfangreiche Verkehrsmaßnahmen
durchführen musste. Vermutlich bedingt durch den Stau und den damit
einhergehenden Zeitdruck, haben etwa 100 Personen ihr Fahrzeug
ordnungswidrig auf einer Behelfsausfahrt im Bereich des Nordkreisels
an der Anschlussstelle "Frankfurt Süd" geparkt. Dadurch haben sich
die Autofahrer, ihre Begleiter und Dritte in Lebensgefahr gebracht.

Die Fahrzeuge haben keine Fahrbahn blockiert. Durch die
Fahrzeugführer kam es jedoch zum Teil zu gefährlichen Situationen auf
der B43, da sich eine Vielzahl von Personen über die Bundesstraße auf
den Weg zum Stadion gemacht haben.

Die Polizei musste daher verschiedene Maßnahmen ergreifen, so zum
Beispiel das Absperren von Fahrspuren, damit die Sicherheit der auf
der Fahrbahn laufenden Konzertbesucher gewährleistet werden konnte.

Die Frankfurter Polizei betont noch einmal ausdrücklich, dass das




Parken auf den Behelfsausfahrten nicht gestattet ist und zu
lebensbedrohlichen Situationen führen kann. Zeitnot rechtfertigt ein
solches Verhalten nicht.

In dem vorliegenden Einzelfall wird das rechtswidrige Abstellen
der Fahrzeuge für die Fahrer keine Konsequenzen haben, da die Polizei
in umfangreiche Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen eingebunden war,
um die Sicherheit der Konzertbesucher und der Veranstaltung
gewährleisten zu können. Das Ahnden von Ordnungswidrigkeiten war hier
zunächst nachrangig und die Sicherheit der Konzertbesucher vorrangig
einzustufen.

Die Frankfurter Polizei hat sofort zusammen mit ihren
Kooperationspartnern Maßnahmen getroffen, um eine sichere und
schnelle Rückreise zu gewährleisten. Dies gelang, indem die
Behelfsausfahrten zeitnah besetzt und geöffnet werden konnten.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
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E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
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