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Zoll sieht rot - Heizöl-Diesel-Gemisch als Kraftstoff verwendet

ID: 1941615

(ots) - 4.600 Liter Heizöl-Diesel-Gemisch wurden
verbotenerweise zur Verwendung in Fahrzeugen bereitgehalten. Dafür
musste ein Unternehmen aus dem Saarland vergangene Woche rund 2.200
Euro Energiesteuer an den Zoll bezahlen. Außerdem wurde gegen den
58-jährigen Geschäftsführer ein Steuerstrafverfahren wegen des
Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Das Unternehmen verfügt über mehrere Fahrzeuge und Arbeitsgeräte,
die aus der betriebseigenen Tankstelle betankt wurden. Heizöl ist rot
eingefärbter und gekennzeichneter Kraftstoff, der günstiger besteuert
wird (je nach Schwefelgehalt 61,35 bzw. 76,35 Euro/1.000 Liter) als
Dieselkraftstoff (485,70 Euro/1.000 Liter). Das Heizöl mit dem
günstigeren Steuersatz ist allerdings zweckgebunden und darf
ausschließlich zum Verheizen verwendet werden. Auch die Verwendung
von Diesel-Heizöl-Gemischen in Fahrzeugen ist verboten.

Um festzustellen, ob Dieselkraftstoff oder Heizöl verwendet wird,
wird eine Probe aus dem Tank entnommen. In einem Schauglas ist dann
die Farbe des Kraftstoffs sichtbar. Je mehr Heizöl dem Kraftstoff
zugesetzt wurde, desto rötlicher ist die Färbung im Schauglas.
Ergänzend wird ein chemischer Test durchgeführt, der anzeigt, ob die
Probe den Markierstoff des Heizöls enthält.

Die Zöllner stellten sicher, dass das Heizöl-Diesel-Gemisch nicht
mehr in Fahrzeugen, sondern nur noch zum Heizen verwendet werden
kann.

Hintergrundinformation: Heizöl ist mit roter Farbe und einem
Markierstoff gekennzeichneter Dieselkraftstoff. Gekennzeichnetes
Heizöl darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden. Verheizen
bedeutet Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Erzeugung von Wärme.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecherin
Diana Weis
Telefon: 0681-501-6382




E-Mail: presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 25.07.2018 - 10:30 Uhr
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