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Tatverdächtiger Fahrraddieb kam nicht weit - Besitzerin erhielt Bike zurück

ID: 1941665

(ots) -
Am Dienstag (24.07.), gegen 13:30 Uhr, erhielt die Polizei den
Hinweis auf einen vermeintlichen Fahrraddieb in der Innenstadt.
Zeugen hielten dort den Tatverdächtigen eines Fahrraddiebstahls fest.
Gegen 13:30 Uhr hatte die Besitzerin eines Mountainbikes, gesichert
mit einem Kabelschloss, dieses an der Drususallee abgestellt. Als sie
wenige Minuten später zurückkam, war das Bike verschwunden.

Nicht schlecht staunte die Bestohlene, als sie an der Einmündung
Schwannstraße/Krefelder Straße einen unbekannten Mann beobachtete,
der ihr zuvor gestohlenes Rad an einen Fahrradständer kettete.
Couragiert sprach sie den Mann an und konfrontierte ihn mit dem
Vorwurf des Diebstahls. Der Unbekannte versuchte ihr weißzumachen,
das Gefährt vor wenigen Minuten im Stadtpark von einem Unbekannten
für kleines Geld erworben zu haben.

Zwei Zeugen des Vorfalls, Kontrolleure der Stadtwerke Neuss,
hielten den Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der mittlerweile
informierten Polizei "in Schach". Bei der Überprüfung des 36-jährigen
Mannes stellten die Beamten ein wenig Rauschgift sicher. Der wegen
gleichgelagerter Delikte polizeibekannte Tatverdächtige, ohne festen
Wohnsitz in Deutschland, wurde vorläufig festgenommen. Die weiteren
Ermittlungen übernahmen Beamte des Neusser Fachkommissariats.

Hier einige Tipps zum sicheren Umgang mit Ihrem Drahtesel: Die
Polizei empfiehlt, Fahrräder codieren zu lassen. Eine Codierung
ermöglicht die schnelle Zuordnung, wem der Drahtesel tatsächlich
gehört und wirkt zudem abschreckend auf Täter. Wann und wo Sie Ihre
Fahrräder im Rhein-Kreis Neuss codieren lassen können, können Sie
hier einsehen: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/fahrrad-
codier-termine-im-rhein-kreis-neuss

Notieren Sie sich die individuelle Fahrradrahmennummer (diese




steht meist, wie der Name schon sagt, auf dem Fahrradrahmen, aber
auch auf der Rechnung des Händlers). Anhand dieser Nummer können
Fahrräder nach einem Diebstahl zur polizeilichen Fahndung
ausgeschrieben werden und bei Wiederauffinden ihrem rechtmäßigen
Eigentümer zugeordnet werden.

Entscheiden Sie sich bei der Wahl ihres Fahrradschlosses für
geprüfte Qualität und hochwertiges Material. Ein bisschen mehr Geld
anzulegen kann sich auszahlen, wenn sich ein potentieller Dieb im
Einzelfall, durch den befürchteten Mehraufwand abschrecken lässt oder
das Schloss einem tatsächlichen Aufbruchsversuch standhält. Stellen
Sie Ihr Rad nach Möglichkeit so ab, dass Sie es immer im Blick haben.

Schließen Sie den Fahrradrahmen und die Räder grundsätzlich an
fest verankerte Gegenstände (Laternen, Metallbügel etc.) an.




Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
         02131/300-14011
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Telefax: 02131/300-14009
Mail:    pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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Datum: 25.07.2018 - 10:40 Uhr
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