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Mit verbotenem Reizstoffsprühgerät im Rucksack gereist

ID: 1942095

(ots) - Bei einer gestrigen Kontrolle eines polnischen
Mercedes bei Kodersdorf entdeckten die Beamten im Kofferraum der
Limousine einen Rucksack. In diesem Rucksack befand sich eine
Gürteltasche. In der Gürteltasche kam schließlich ein
Reizstoffsprühgerät ohne erforderliche Kennzeichnung zum Vorschein.
Einer der drei Insassen, ein 37-Jähriger aus der polnischen
Woiwodschaft Lublin, nahm später die Verantwortung auf sich und
erklärte, dass Rucksack, Gürteltasche als auch das verbotene
Sprühgerät ihm gehören. Nach Sicherstellung des Corpus Delicti und
Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das
Waffengesetz reiste der Mann weiter.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 25.07.2018 - 15:01 Uhr
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