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SCHWARZARBEITER BESCHÄFTIGT - 10.000 EURO GELDSTRAFE

ID: 1942452

(ots) - Schwarzarbeiter beschäftigt Hauptzollamt Hannover
ermittelt - 10.000 Euro Geldstrafe für den Arbeitgeber

Ein 50-Jähriger Unternehmer in der Baubranche beschäftigte
zwischen Mai 2013 und Juni 2015 sieben Mitarbeiter aus Osteuropa.
Entgegen seiner Verpflichtung meldete er die Mitarbeiter nicht zur
Sozialversicherung an, sondern schloss mit den Männern
Subunternehmerverträge. Nach diesen Verträgen waren die Arbeiter als
Selbstständige Handwerker für ihn tätig.

Tatsächlich führten sie die Arbeiten ausschließlich nach Weisung
des 50-Jährigen aus. Sie waren zudem nicht im Besitz eigener
Werkzeuge und trugen Arbeitskleidung mit dem Logo des Unternehmens.
Nach Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung war die Arbeit der
sieben Handwerker nicht als selbstständige Tätigkeit zu werten. Neben
den "selbstständigen" Subunternehmern waren weitere Arbeitnehmer für
den 50-Jährigen Unternehmer tätigt. Diese waren ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung angemeldet.

Für die als Schwarzarbeiter tätigen Subunternehmer führte der
50-Jährige weder die vorgeschriebenen Arbeitgeberanteile noch die
Arbeitnehmeranteile an die AOK Niedersachsen ab. Dort entstand
dadurch ein Beitragsschaden von 124.000 Euro.

Das Amtsgericht Hannover verurteilte den 50-Jährigen Unternehmer
wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer
Gesamtgeldstrafe von 500 Tagessätzen zu je 20 Euro = 10.000 Euro. Den
entstandenen Schaden hat der Unternehmer zu ersetzen. Außerdem trägt
er die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Pressesprecher
Hans-Werner Vischer
Telefon: 0511-37414-512
E-Mail: presse.hza-hannover(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 26.07.2018 - 10:55 Uhr
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