Ohne Fahrausweis mit Betäubungsmitteln per Haftbefehl gesucht - Festnahme durch Bundespolizei
(ots) - Am 25.07.2018 überprüften
Bundespolizisten Reisende im Zug bei Kaldenkirchen. Ein 27 - jähriger
Deutscher wurde nach Verurteilung durch das Amtsgericht München im
Jahr 2017 wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz von der
Staatsanwaltschaft München mit Haftbefehl gesucht. Die restliche
Geldstrafe in Höhe von 1170,00 Euro sowie die Kosten des Verfahrens
in Höhe von 4392,27 Euro konnte er bei der Bundespolizei in Kempen
nicht zahlen. Da der Verhaftete mit dem RE 13 ohne gültigen
Fahrschein von den Niederlanden nach Deutschland reiste, dafür aber 3
Gramm Marihuana mitbrachte, leitete die Bundespolizei ein
Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen und wegen
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Zur Verbüßung der
Ersatzfreiheitsstrafe von 78 Tagen verbrachten ihn die Beamten in die
Justizvollzugsanstalt.
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Datum: 26.07.2018 - 11:29 Uhr
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