Gesperrter Stillwasserbereich in der Mariannenaue auch für Stehpaddler tabu!
(ots) - Die Wasserschutzpolizei weist aus gegebenem
Anlass auf das Befahrensverbot zum Schutz zahlreicher Vogelarten hin.
Der Wassersporttrend hat seit längerer Zeit auch den Rhein
erreicht: Stand Up Paddling - Diese ursprünglich aus Polynesien
stammende und auf Hawaii kultivierte Art der stehenden Fortbewegung
mittels Paddel auf einem Surfbrett, kurz SUP genannt. Längst sind
verwunderte oder auch mal spöttische Blicke der Neugier gewichen, es
selbst mal auf diese Weise zu probieren, sich auf dem Rhein zu
bewegen. So werden in vielen Regionen entlang des Rheins längst gut
besuchte Kurse angeboten, Stand Up Paddling boomt. Einhergehend mit
dem wachsenden Zuspruch kam es zuletzt auch vermehrt zu
Beobachtungen, die die Hessische Wasserschutzpolizei auf den Plan
ruft. Immer mehr SUP'ler nutzen auch den Stillwasserbereich der
Mariannenaue vor Eltville-Hattenheim, um ihrem Sport nachzugehen oder
auf diese Weise die Natur in ihrem Revier zu erkunden. Dass sie
hierbei nicht immer die Sperrzeichen beachten und sich nicht an das
Befahrensverbot des unter Naturschutz stehenden oberen Teils des
Bereichs um die zweitgrößte Rheininsel beachten, stößt Naturschützern
und Wasserschutzpolizei gleichermaßen sauer auf. Daher weist die
Hessische WSP nochmals nachdrücklich darauf hin, dass der Mensch -
egal ob auf einem Boot, einer Luftmatratze oder eben einem SUP-Brett
unterwegs - nichts im durch Sperrtonnen geschützten Naturschutzgebiet
zu suchen hat. Das Verbot gilt für alle Arten von Booten und
Fortbewegungsmitteln, mit denen man den Rhein befahren kann. Sogar
das Schwimmen ist dort untersagt, ebenso wie übrigens auch das
Betreten der den Stillwasserbereich umschließenden Leitwerke (z.B.:
Steinaufschüttungen zur Stromregulierung). Generell gelten
Befahrensverbote, die auf naturschutzrechtlichen Vorschriften
beruhen, für alle Schiffe, Boote und Sport- und Freizeittreibenden,
nicht nur in den markierten Stillwasserbereichen der Mariannenaue.
Die Wasserschutzpolizei weist nachdrücklich darauf hin, dass die
Missachtung dieser Befahrensverbote zu empfindlichen Geldbußen führen
wird und bittet um Beachtung der deutlich ausgeschilderten
Sperrbereiche. Bei Rückfragen dürfen sich Wassersportler/-Innen gerne
unter der Rufnummer 06722 / 40360 bei der Wasserschutzpolizeistation
Rüdesheim oder jeder anderen hessischen WSP-Station entlang des
Rheins oder Mains melden.
Rückfragen bitte an:
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55252 Mainz-Kastel
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Datum: 26.07.2018 - 13:36 Uhr
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