Bad Bramstedt - Drohnenflugüber Privatgrundstück
(ots) - Bereits Mitte Juli ist es in der Straße Bob'n
de Lieth mehrfach zu einem Flug einer privaten Drohne über ein
fremdes Privatgrundstück gekommen. Dieses hat der betroffene
Grundstückseigentümer nun bei der Polizei in Bad Bramstedt zur
Anzeige gebracht.
Demnach soll es sich um eine Drohne mit einem Durchmesser von mehr
als 40 cm Durchmesser und einem Gewicht von deutlich mehr als 250
Gramm gehandelt haben.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit April
2017 umfassende Regelungen in Bezug auf Drohnenflüge getroffen hat.
Insbesondere ist es nicht gestattet, mit Drohnen, die ein Gewicht
von mehr als 250 Gramm aufweisen, ohne Einverständniserklärung des
jeweiligen Eigentümers über fremde Grundstücke zu fliegen. Darüber
hinaus dürfen sogenannte sensible Bereich - wie zum Beispiel
Menschenansammlungen, An- und Abflugbereiche von Flughäfen sowie
Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften - nicht überflogen
werden. Zusätzlich müssen die Eigentümer von Drohnen, die mehr als
250 Gramm wiegen, eine Plakette mit ihren Daten montieren.
Näheres zu den Inhalten der bestehenden Regelungen kann unter dem
Link
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html
eingesehen werden.
Im aktuellen Fall leiteten die Beamten ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und ermitteln jetzt, wer für den
Flug verantwortlich ist.
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Datum: 26.07.2018 - 15:17 Uhr
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