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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"

ID: 1942890

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (26.
Juli 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs vom 28.
Juni 2018

die 31-jährige deutsche Staatsangehörige Sabine Ulrike Sch.

im Großraum Karlsruhe durch Beamte der baden-württembergischen und
der Berliner Polizeibehörden festnehmen lassen. Zudem wurde die
Wohnung der Beschuldigten durchsucht.

Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"
beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

Sabine Ulrike Sch. verließ im Dezember 2013 die Bundesrepublik
Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Islamischer Staat (IS)" anzuschließen. Sie reiste über die Türkei
nach Syrien und heiratete unmittelbar nach ihrer Ankunft einen ihr
bis dahin unbekannten, höherrangigen "IS"-Kämpfer. Die Beschuldigte
lebte mit ihrem Ehemann und den beiden gemeinsamen Kindern nach
islamischem Ritus. Ihre Familie wurde von der Terrororganisation
monatlich mit 100 US-Dollar unterstützt. Die Aufgabe der
Beschuldigten war es, ihren Ehemann zu versorgen und einzukaufen.
Daneben unterhielt sie einen von der Terrororganisation überwachten
Internetblog, in dem sie das Leben beim sogenannten Islamischen Staat
anpries. Darin erklärte sie sich insbesondere auch dazu bereit,
gegnerische Kämpfer mit Sprengstoffgürteln anzugreifen. Auch postete
sie Bilder von Schusswaffen. Später warb sie über einen
Messenger-Dienst für die Terrororganisation. Nachdem ihr Ehemann
Anfang Dezember 2016 bei Kämpfen getötet worden war, sollte sie
erneut verheiratet werden. Im September 2017 wurde die mit einer
Pistole bewaffnete Beschuldigte von kurdischen Sicherheitskräften




zusammen mit Frauen anderer "IS"-Kämpfer festgenommen. Die
Beschuldigte kehrte am 26. April 2018 in die Bundesrepublik
Deutschland zurück.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 29. März 2018 einen Haftbefehl
beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs beantragt. Dessen
Erlass war mit Beschluss vom 6. April 2018 aus rechtlichen Gründen
abgelehnt worden. Auf die Beschwerde der Bundesanwaltschaft hat der
3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr Haftbefehl erlassen.

Die Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und
den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.07.2018 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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