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Kurios: Aggressionsdelikt im Straßenverkehr; Autofahrer schiebt anderen Autofahrer 10 Meter in die Kreuzung

ID: 1943133

(ots) - Im Beamtendeutsch heißt es Aggressionsdelikt im
Straßenverkehr, im Volksmund eher "Krieg auf der Straße". Ein
Beispiel dafür ist der Sachverhalt von Donnerstagnachmittag auf der L
240 in Höhe der Autobahnabfahrt Alsdorf-Hoengen.

Fahrer A), so nennen wir ihn mal, ist als Paketauslieferer mit
seinem Lieferwagen unterwegs. Fahrer B) mit seinem Pkw. Fahrer B)
schildert, dass A) links neben ihm den Geradeausstreifen benutzt habe
und sich dann, als er merkte, er muss rechts rüber um geradeaus zu
fahren, vor ihn gequetscht habe. Um einen Unfall zu vermeiden, habe
er "stark in die Bremsen gehen und links rüber fahren müssen." Im
Zeichen der Geringschätzung habe er, Fahrer B) dem A) daraufhin den
Mittelfinger gezeigt.

Dieses Verhalten blieb nicht folgenlos.

Die nächste Ampel zeigte Rot. Beide mussten anhalten. Durch das
Ausweichmanöver standen sie nun nebeneinander. Die Möglichkeit, die
Auseinandersetzung fortzuführen, nahm Fahrer B) für sich in Anspruch.
Er stieg aus und beschimpfte A) heftig. Laut A) habe B) sogar
bespuckt, was B aber später gegenüber der Polizei vehement
dementierte.

Jedenfalls kochte die Situation derartig hoch, so hoch, dass A)
den Entschluss fasste, seinen Paketauslieferungswagen als Waffe
einzusetzen. Er setzte nach Angaben einiger Zeugen und des Fahrers B)
seinen Lieferwagen zurück, rammte ins Heck des B) und schob diesen
bei roter Ampel etwa 10 Meter weit bis fast in den Kreuzungsbereich
hinein. Aus wohl rein physikalischen Gründen, die Bremskraft war
dominanter als die Schubkraft, kamen beide Fahrzeuge zu Stehen.

Die Zeugen dieses wohl einmaligen Schauspiels von "Krieg auf der
Straße" riefen dann die Polizei. Weder A) noch B) trugen Verletzungen
davon. Zeugen schilderten, dass Fahrer A) ihnen schon vorher durch
seine äußerst aggressive Fahrweise aufgefallen war. Noch an Ort und




Stelle drohte der äußerst gereizte A) dem B). Anlass für die Polizei
eine Gefährderansprache durchzuführen. A) wurde untersagt, sich dem
B) oder seiner Familie zu nähern oder zu kontaktieren. Darüber hinaus
schrieben die Beamten einen Bericht an das Straßenverkehrsamt mit dem
Hinweis, doch vielleicht einmal zu überprüfen, ob Herr A) überhaupt
geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu fahren...berechtigte Zweifel
mussten zwangsläufig aufkommen... Das Ermittlungsverfahren läuft.(pk)




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Datum: 27.07.2018 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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