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2000 Jahre alte keltische Bronze-Schnabelkanne (Kulturgut) in Bad Dürkheim sichergestellt

ID: 1943135

(ots) -
Im Jahr 2015 wurde in einem Londoner Auktionshaus eine "keltische
Schnabelkanne" angeboten. Bei dieser handelt es sich um ein äußerst
seltenes Stück - bis dahin waren nur fünf vergleichbare Stücke
weltweit bekannt.

Wissenschaftler bezweifelten die legale Herkunft dieser Kanne,
weshalb das Bundeskriminalamt ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts der Fundunterschlagung einleitete. Bei einer Durchsuchung
der Wohnräume des Anbieters in Bad Dürkheim fand die Kriminalpolizei
Neustadt die Schnabelkanne auf und stellte diese sicher.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal das
Ermittlungsverfahren gegen den Bad Dürkheimer eingestellt. Damit
musste die Sicherstellung der Schnabelkanne auf das Polizei- und
Ordnungsbehörden-Gesetz gestützt werden, da ansonsten die Kanne an
den Bad Dürkheimer hätte herausgegeben werden müssen. Mit dieser
Maßnahme war der Bad Dürkheimer nicht einverstanden. Sein
Rechtsanwalt legte deshalb beim Polizeipräsidium Rheinpfalz
Widerspruch gegen die polizeiliche Sicherstellung ein und forderte
die Herausgabe der Kanne. Er gab vor, sein Mandant habe die Kanne vor
Jahren von einem nun Verstorbenen gutgläubig erworben. Der
Widerspruch wurde vom Polizeipräsidium Rheinpfalz zurückgewiesen.
Daraufhin reichte der Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht
Neustadt/Wstr. Klage zwecks Herausgabe der Kanne ein.

Mittlerweile hatten wissenschaftliche Untersuchungen zur Herkunft
der früh-keltischen Schnabelkanne von verschiedenen
Forschungsinstituten, unter anderen dem
Römisch-Germanischen-Zentralmuseum - Leibniz-Forschungsinstitut für
Archäologie - in Mainz (kurz RGZM), und dem Forschungsinstitut für
Edelmetalle und Metallchemie in Schwäbisch Gmünd ergeben, dass die
Schnabelkanne aus einer illegalen Grabplünderung aus der jüngeren




Zeit stammen muss.

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. erkannte am 05.06.2018 in
öffentlicher Verhandlung die polizeiliche Sicherstellung für Recht an
und wies die Klage des letzten Besitzers gegen das Land, vertreten
durch den Präsidenten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, auf
Herausgabe der Kanne kostenpflichtig ab.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist mittlerweile rechtskräftig
und kann alsbald in der juristischen Datenbank "juris" abgerufen
werden. Die keltische Kanne, die bisher in der Asservatenkammer der
Polizei aufbewahrt wurde, kann nun einem Museum übergeben und damit
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

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Datum: 27.07.2018 - 09:55 Uhr
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