Unfall - Zettel an der Windschutzscheibe genügt nicht
(ots) -
Wer nach einem "Parkrempler" nur einen Zettel an der
Windschutzscheibe hinterlässt, läuft Gefahr, dass er sich wegen
Unfallflucht verantworten muss. Diese Erfahrung mussten in den
vergangen Wochen mehrere Autofahrer im Sickinger Land machen. In
aller Regel genügt es nach einem Unfall nicht, eine Notiz mit seiner
Rufnummer an dem beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Aus dem
Strafgesetzbuch ergibt sich, dass man eine angemessene Zeit warten
und seine Personalien einer sogenannten "feststellungsberechtigten
Person" mitteilen muss. Dies sollte im Idealfall der Unfallgegner
sein. Ist dieser nicht greifbar, sollten Unfallbeteiligte unbedingt
die Polizei verständigen und bis zu deren Eintreffen am Unfallort
warten.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
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Datum: 27.07.2018 - 11:36 Uhr
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