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++ Gewitter zogüber den Nordkreis ++ Ausbreitung von vorsätzlich gelegten Wandbränden verhindert - Polizei ermittelt ++

ID: 1944196

(ots) - ++ Gewitter zog über den Nordkreis ++

Landkreis Rotenburg. Am Nachmittag des 28.07.2018 zog eine
Gewitterfront auch über einen Teil des Landkreises Rotenburg.
Hauptsächlich betroffen waren dabei die Gebiete Bremervörde und
Zeven. Feuerwehr und Polizei zählten über 120 Einsätze die innerhalb
kürzester Zeit bei den Leitstellen aufliefen. Zumeist handelte es
sich dabei um umgestürzte Bäume, die Fahrbahnen und Zugstrecken
blockierten, teilweise wurden Fahrbahnen durch den Starkregen
überflutet. Der Zugverkehr auf den Strecken Bremerhaven - Bremervörde
und Bremervörde - Zeven musst für mehrere Stunden eingestellt werden.
Als Folge des Sturmes mussten einige Straßen bis auf weiteres
gesperrt werden da zur Beseitigung von umgestürzten Bäumen teilweise
erst schweres Gerät angefordert werden muss. Zu Personenschäden kam
es glücklicherweise nicht.

++ Ausbreitung von vorsätzlich gelegten Waldbränden verhindert -
Polizei ermittelt ++

Rotenburg/Vahlde. Am Samstagmittag gegen 12:30 Uhr wurde dem
Polizeinotruf durch einen Spaziergänger der Brand eines Baumstumpfes
in einem Waldstück unweit der Lindenstraße in Rotenburg gemeldet.
Nachdem die Feuerwehr den Baum gelöscht hatte stellten die
eingesetzten Polizeibeamten Spuren sicher welche auf eine
vorsätzliche Brandlegung hindeuten.

Ebenfalls einem aufmerksamen Bürger ist eine frühzeitige
Verhinderung eines Waldbrandes im Bereich Benkeloh zu verdanken. Der
Vahlder hatte gegen 16:10 Uhr eine Rauchsäule bemerkt und sofort die
Feuerwehr alarmiert. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahrenstufe
rückten die Wehren mit insgesamt 50 Kräften aus und trafen dann
nahezu zeitgleich mit der Gewitterfront am Brandort ein. Vor Ort
stellten die Beamten der hinzugerufenen spezialisierten Tatortgruppe
der PI Rotenburg nicht nur einen Haufen abgelegter Kleidung und




Bettwäsche fest, sondern auch Hinweise auf Brandstiftung.

In beiden Fällen konnte die Feuerwehr ein Ausbreiten des Feuers
verhindern sodass es nur zu geringen Schäden kam, die Waldbrandgefahr
ist aber trotz des samstäglichen Gewitters weiterhin hoch.

Bei der vorsätzlichen Brandstiftung handelt sich zudem um ein
Verbrechen was mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr
bedroht ist und somit sicherlich um kein Bagetelldelikt!




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Patrick Hoeft
Telefon: 04261/947-0
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 29.07.2018 - 10:36 Uhr
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