Verurteilte traten Ersatzfreiheitsstrafe an
(ots) - Weil ihnen die notwendige Mittel für die Bezahlung
von Geldstrafen fehlte, traten zwei von der Bundespolizei
festgenommene Verurteilte inzwischen ihre Ersatzfreiheitsstrafe an.
Samstagabend gegen 20.30 Uhr nahmen die Beamten zunächst eine Frau
aus Dresden vom Görlitzer Bahnhof zur Dienststelle mit. Gegen die
26-Jährige lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Bochum vor. Dieser war ausgestellt worden, weil die Verurteilte die
vom Amtsgericht Herne wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnete
Geldstrafe i. H. v. 440,00 Euro bislang nicht bezahlt hatte. Weil sie
auch am Tag ihrer Festnahme nahezu kein Geld bei sich führte, ist sie
später in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Vorher ist der
Dresdnerin ein grundsätzlich verbotenes Einhandmesser, welches sich
in ihrer Gürteltasche befand, abgenommen und in diesem Zusammenhang
ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Waffengesetz eingeleitet worden. Weil in besagter Gürteltasche ferner
ein Cliptütchen mit Restanhaftungen von Rauschgift gefunden wurde,
wird nun außerdem wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Heute Morgen gegen 04.40 Uhr traf es dann in der
James-von-Moltke-Straße in Görlitz einen polnischen Bürger. Bei
dessen Kontrolle kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg
ans Licht. Der 28-Jährige war vom Amtsgericht Bamberg wegen Bedrohung
zu einer Geldstrafe i. H. v. 2010,00 Euro verurteilt worden. Auch er
hatte bis zu seiner Festnahme bzw. auch im Anschluss seine Schulden
gegenüber der Justizkasse nicht bezahlt.
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Datum: 30.07.2018 - 10:59 Uhr
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