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Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Konstanz

ID: 1944816

(ots) - Straftaten gegen Polizeibeamte werden konsequent
verfolgt

Um der Zunahme von Straftaten gegen Polizeibeamte und andere
Amtsträger in Ausübung ihres Dienstes entgegenzuwirken, setzt die
Staatsanwaltschaft Konstanz auf eine konsequente Strafverfolgung. So
wurde in diesem Deliktsbereich allein im zweiten Quartal 2018 in 17
Fällen Anklage erhoben und in 19 weiteren Fällen der Erlass eines
Strafbefehls beantragt. Beantragt und verhängt wurden empfindliche
Geldstrafen in Höhe von mindestens einem Monatsgehalt, oft auch ein
Vielfaches dieses Betrages bis hin zu Freiheitsstrafen. Hinzu kommen
Schadensersatzansprüche, die den geschädigten Beamtinnen und Beamten
im so genannten Adhäsionsverfahren zugesprochen werden. Die
Bandbreite der verfolgten Straftaten reicht von Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und Beleidigung über gemeinschädliche
Sachbeschädigung, Bedrohung und sexuelle Belästigung bis hin zu
Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und der Störung des
öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten. Sowohl
zahlenmäßig als auch in der Intensität der Rechtsgutverletzung haben
Straftaten dieser Art in den letzten Jahren zugenommen. Die
Staatsanwaltschaft Konstanz setzt damit ihre konsequente
Verfolgungspraxis fort und trägt den Vorgaben des Gesetzgebers
Rechnung, der im Jahr 2017 die Strafandrohung bei Delikten gegen
Polizeibeamte und Amtsträger in Ausübung ihres Dienstes erheblich
verschärft hat.

Mathy Erster Staatsanwalt




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 30.07.2018 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1944816
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