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Zeiskam - "Gaffer" nach Verkehrsunfall

ID: 1945382

(ots) - Am 28.07.2018 gegen 10:45 Uhr ereignete sich im
Baustellenbereich der B272, Höhe der Kreisstraße 1, ein
Verkehrsunfall bei dem sich ein 24-jähriger Autofahrer leicht
verletzte. Im Kreuzungsbereich missachtete eine 53-jährige
Fahrzeugführerin, vermutlich wegen der geänderten Beschilderung, die
Vorfahrt. Beide erheblich beschädigten Fahrzeuge mussten abgeschleppt
werden. Unangenehm fiel in diesem Zusammenhang eine
Verkehrsteilnehmerin auf, welche die Unfallörtlichkeit sowie die
eingesetzten Rettungskräfte beim Vorbeifahren mit ihrem Mobiltelefon
aufnahm. Die Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 100
Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer im Vorbeifahren mit dem Handy
Aufnahmen von einem Unfall macht, kann nicht nur wegen eines
Verstoßes gegen das Handyverbot verfolgt werden, vielmehr sollten
Einsatzkräfte nicht durch Gaffer, die ihre Geschwindigkeit
verringern, behindert werden. Das Fotografieren oder Filmen von
verunglückten Autos und Verletzten ist zu unterlassen. Dieses
Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe oder
einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob
die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden, allein die
Anfertigung einer solchen Aufnahme ist entscheidend. Übrigens dürfen
die Polizeibeamten in einem solchen Fall sogar unmittelbar die
Mobiltelefone der Gaffer einziehen.




Rückfragen bitte an:
Eva Eichenlaub
Polizeiinspektion Germersheim

Telefon: 07274-958110
www.polizei.rlp.de/pd.landau

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 30.07.2018 - 16:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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