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Alkoholisiert auf dem Rad unterwegs? Keine gute Idee!

ID: 1945594

(ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Bei der Polizei im Kreis
Gütersloh häufen sich in den letzten Wochen Alleinunfälle von
Radfahrer, die dabei teilweise schwer verletzt wurden.

Die Polizei, die dann zur Unfallaufnahme hinzugezogen wird, stellt
dann in vielen Fällen fest, dass diese Radfahrer zum Teil erheblich
unter dem Einfluss von Alkohol standen.

Hartnäckig halten sich in der Bevölkerung Gerüchte, dass man auf
dem Fahrrad ruhig "etwas mehr trinken kann", es würde "dann ja mit
dem Führerschein nichts passieren".

Das ist allerdings falsch!

Beim Verdacht, dass zu viel Alkohol im Spiel ist, müssen auch
Radfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird und
ggf. auch der Führerschein sichergestellt wird.

Für Radfahrer liegt diese Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit
bei 1,6 Promille - ab diesem Bereich müssen sie mit einem
Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen - alleine,
wenn sie in diesem Zustand im Straßenverkehr unterwegs sind.
Weiterhin drohen Ihnen drei Punkte in Flensburg sowie die Anordnung
zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).

Kommt es jedoch zu einem Unfall oder werden während der Fahrt so
genannte Ausfallerscheinung festgestellt, macht sich auch ein
Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar! Auch hier droht der
Entzug des Führerscheins!

Als Ausfallerscheinungen werden beispielsweise das Fahren von
Schlangenlinien oder Ordnungswidrigkeiten, wie das Fahren über eine
Rotlicht zeigende Ampel, ein Stoppschild o.ä, gewertet.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen auch Radfahrer
davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und
Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können.

Oftmals droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der




Führerschein dafür Voraussetzung ist.

Von den strafrechtlichen Konsequenzen abgesehen, ist die
Verletzungsgefahr für die Radfahrer natürlich auch erheblich.

Bei einem unkontrollierten, alkoholisierten Sturz drohen schwerste
Kopfverletzungen!

Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol im Blut am
Straßenverkehr teilzunehmen - weder als Autofahrer, noch als
Radfahrer.

Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann
der polizeiliche Rat nur lauten: Entweder - Oder! Die besten
Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei!

Bleiben Sie auch als Radfahrer auf der sicheren Seite und
verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie
noch mit einem Fahrzeug fahren müssen.

Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, nutzen Sie öffentliche
Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
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Datum: 31.07.2018 - 09:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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