Strafvollstreckung nach viereinhalb Jahren
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(ots) -
Viereinhalb Jahre alt war der Haftbefehl gegen einen 49-jährigen
Russen, der am 31. Juli durch die Bundespolizei am Frankfurter
Flughafen bei der Ausreisekontrolle gefasst wurde. Der Russe wurde
wegen Diebstahls seit Dezember 2014 gesucht. Durch die Zahlung der
Geldstrafe von 1.575 Euro konnte er die Haft von 50 Tagen abwenden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Julia Thiel
Telefon: 069 3400-4016
E-Mail: presse.flughafen.fra(at)polizei.bund.de
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Datum: 02.08.2018 - 09:19 Uhr
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