Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Mittwoch, 1. August 2018
(ots) -
Am Mittwoch, 1. August 2018, konnte die Bundespolizei gleich zwei
Haftbefehle vollstrecken. Im ersten Fall kontrollierten Beamte in
Emmerich Elten einen 50-Jährigen Niederländer als Sozius auf einem
Kleinkraftrad. Im Rahmen der Personalienüberprüfung stellte sich
heraus, dass die Staatsanwaltschaft in Münster den Mann mit einem
Haftbefehl wegen Diebstahl suchte. Da der Gesuchte die fällige
Geldstrafe in Höhe von 390 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur
Verbüßung der 13-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve
gebracht. Im zweiten Fall wurde eine 26-Jährige Italienerin auf der A
61 in einem international verkehrenden Reisebus nach erfolgter
Einreise aus den Niederlanden verhaftet. Die Staatsanwaltschaft
Stuttgart suchte die Frau mit einem Haftbefehl wegen Betrug. Nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachten die Beamten die Frau
in das Gefängnis in Willich. Hier muss sie nun einen 24-tägige
Haftstrafe verbüßen, da sie die fällige Geldstrafe in Höhe von 240
Euro nicht zahlen konnte.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.08.2018 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1947299
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Kleve - Emmerich - Kempen - Kaldenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Mittwoch, 1. August 2018"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).