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Resümee der Bundespolizeiinspektion Magdeburg zur Umsetzung des dreitägigen Mitführverbots von Waffen aller Art sowie

gefährlichen Werkzeugen im Hauptbahnhof Halle

ID: 1947454

(ots) - Der dreitägige durchgeführte Einsatz der
Bundespolizeiinspektion Magdeburg zur Überwachung der Einhaltung des
erlassenen Mitführverbotes für sämtliche Waffen aller Art und
gefährlichen Gegenständen wurde am 01. August 2018 um 16.00 Uhr
erfolgreich abgeschlossen.

Es wurden im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung, welche -am
Montag, den 30. Juli 2018 in der Zeit von 13.00 - 21.00 Uhr -am
Dienstag, den 31. Juli 2018 in der Zeit von 12.00 - 20.00 Uhr -am
Mittwoch, den 01. August in der Zeit von 08.00 -16.00 Uhr. wirksam
war, insgesamt vierzehn Verstöße durch die eingesetzten
Bundespolizisten festgestellt.

Dabei wurden 350 Kontrollen von Reisenden auf dem Hauptbahnhof
Halle durchgeführt. Im Einzelnen führten drei Personen, hier eine
40-jährige Frau sowie zwei 19-jährige Männer, eine oder mehrere Dosen
Pfefferspray bei sich, an denen sich keine amtliche Kennzeichnung und
auch keine eindeutige Kennzeichnung als Tierabwehrspray befand. Bei
drei weiteren Männern im Alter von 28 und 32 Jahren stellten die
Bundespolizisten jeweils ein Einhandmesser fest. Ein 46-jähriger Mann
hatte zwei Springmesser bei sich. Bei einem 24-Jährigen bemerkten die
Bundespolizisten ein Cuttermesser. Zudem fanden die Einsatzkräfte bei
einem 25-Jährigen ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 11
Zentimetern. Ein 51-Jähriger musste sein Taschenmesser abgegeben, ein
34-Jähriger ein sogenanntes Multitool, welches mehrere Messer
beinhaltete. Zu guter Letzt kontrollierten die eingesetzten Kräfte am
01. August 2018, um 15.30 Uhr einen 20-jährigen Mann, der ein Messer
mit einer Klingenlänge von 7,5 Zentimetern griffbereit um den Hals
trug. Von den dreizehn betroffenen Personen hatten neun die deutsche
Staatsangehörigkeit.

Sämtliche Waffen wurden sichergestellt und es wird nun in jedem
Einzelfall über die Festsetzung des Zwangsgeldes von 200 Euro




entschieden. Des Weiteren droht den Personen gegebenenfalls die
strafrechtliche Verfolgung gemäß dem Waffengesetz.

Die gemäß gesetzlicher Bestimmungen öffentlich bekanntgemachte
Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Pirna für den
Wirkungsbereich des Hauptbahnhofes Halle wurde von der Allgemeinheit
sehr aufmerksam wahrgenommen und unter anderen in den sozialen Medien
differenziert diskutiert. Neben Betroffenen, die keinerlei
Verständnis für die Kontrollen und das Mitführverbot aufbrachten,
kamen aus der Bevölkerung auch Wünsche nach häufigeren
Einsatzmaßnahmen dieser Art auf.

Die Allgemeinverfügung erging aufgrund gestiegener Gewaltdelikte
im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Magdeburg für
den Hauptbahnhof Magdeburg am 11.07.2018 und aktuell für den Bereich
des Hauptbahnhofes Halle.

Die Einhaltung des Verbots wurde durch Beamte der
Bundespolizeiinspektion Magdeburg und Unterstützungskräften der
Bundespolizeidirektion Pirna entsprechend kontrolliert und überwacht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 02.08.2018 - 12:32 Uhr
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