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Coesfeld, Lette/ Korrekturmeldung zum Taubenschussfall

ID: 1947667

(ots) - In der Pressemeldung zum Luftgewehrschuss auf
eine Taube in Lette ist es zur falschen Darstellung der Rechtslage
gekommen. Der kleine Waffenschein ist für das Führen von sogenannten
PTB-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- u. Signalwaffen) erforderlich.

Der Erwerb und Besitz von Luftdruckwaffen ist ab Vollendung des
18. Lebensjahres frei. Das Schießen im befriedeten Besitztum mit
Luftgewehren mit nicht mehr als 7,5 Joule Geschossenergie ist erlaubt
durch den Inhaber des Hausrechtes oder mit dessen Zustimmung. Dabei
ist sicherzustellen, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen
kann.

Ursprungsmeldung: Coesfeld, Lette/ Mit Luftgewehr auf Taube
geschossen ‎01‎.‎08‎.‎2018‎
‎10‎:‎37 Uhr Mit seinem Luftgewehr hat ein
70-jähriger Coesfelder am Dienstagabend, 31.07.2018 um 20.45 Uhr im
Coesfelder Ortsteil Lette eine Taube vom Nachbardach geschossen. Für
das Luftgewehr hatte er keinen Kleinen Waffenschein. Der Senior
übergab das Luftgewehr den Polizisten zwecks Vernichtung. Ihn
erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz und diverser waffenrechtlicher Verstöße.




Rückfragen bitte an:

Polizei Coesfeld
Pressestelle

Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195
http://coesfeld.polizei.nrw

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Datum: 02.08.2018 - 14:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1947667
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